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27. Januar 2011

Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 2 SGB V (Plenum): Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Die Datensatzbeschreibung für die Programmierung zur Erstellung der Qualitätsberichte wurde verabschiedet. In seiner Sitzung am 20.01.2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SBG V (Plenum) einstimmig die endgültige Version der Datensatzbeschreibung für die maschinenverwertbare XML-Version der Qualitätsberichte gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SBG V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines Strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser beschlossen.

Die folgenden Dokumente wurden verabschiedet:

• Anhang 1 zur Anlage 1 der Regelungen des G-BA zu den Qualitätsberichten - Datensatzbeschreibung für die maschinenverwertbare XML-Version der Qualitätsberichte,

• Qualitätsbericht 2010 – Änderungen gegenüber 2008.

Diese Informationen dienen den Softwareherstellern für die Erstellung der Programme für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser.

Wir bitten Sie, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser zeitnah darüber zu informieren, dass diese Programme demnächst verfügbar sein werden. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass die Regelungen zum Qualitätsbericht mit den Anlagen vor Inkrafttreten noch der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bedürfen.

Die entsprechende Pressemitteilung des G-BA finden Sie unter der folgenden Internet-Adresse: http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/382.

Als Anlage finden Sie den aktualisierten Zeitstrahl zur Übersicht über die für die Krankenhäuser wesentlichen Termine und Berichtspflichten.






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