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27. Januar 2011

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzt G-BA-Beschluss zu Mindestmengen für Frühgeborene aus

Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat in seiner Verhandlung am 26.01.2011 den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Mindestmengen für Frühgeborene bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt.

Inhaltlich wurde die Aussetzung insbesondere mit der nicht belegten Planbarkeit sowie dem nicht nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Qualität und der Menge der erbrachten Leistung in besonderem Maße begründet. Die Richter gingen davon aus, dass die Nachteile, die den Krankenhäusern durch das Inkrafttreten des Beschlusses entstehen würden, erheblich wären, Nachteile für die betroffenen Frühgeborenen nicht belegt seien. Daher wurde den Anträgen auf Aussetzung des Beschlusses stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens trägt der G-BA.

Das Plenum des G-BA wird sich nun am 17.02.2011 erneut mit der Thematik befassen. Es muss damit gerechnet werden, dass hier der Beschluss insgesamt diskutiert wird, sodass es möglicherweise wieder zu einer Mindestmenge für den Level 2 kommen könnte.





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