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24. Januar 2011

Stellungnahme der DKG zum Vorbericht der Institution nach § 137a SGB V zum Verfahren "Kolorektales Karzinom"

Die DKG stellt ihre Stellungnahme zum Vorbericht "Kolorektales Karzinom" im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die der Institution nach §137a SGB V fristgerecht vorgelegt wurde, zur Verfügung.

Nach Beschluss des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 20.01.2011 wird die Abgabefrist für die Institution nach § 137a SGB V für die Vorlage des Abschlussberichts bis einschließlich 03.03.2011 verlängert. Der G-BA hat sodann hinsichtlich des in Teil A. i. genannten Abschlussberichts bis zum 18.04.2011 das Recht, Nachbesserungen oder eine Neuentwicklung zu fordern.





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