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Beschluss des G-BA nach § 91 SGB V (Plenum): Abnahme des Methodenpapier der Institution nach § 137a SGB V
Die DKG hatte bereits über den aktuellen Stand des Methodenpapiers der Institution nach § 137a SGB V (AQUA-Institut) informiert. In seiner 24. Sitzung am 15.07.2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V (Plenum) das Methodenpapier abgenommen. Die Institution hat ab Mitteilung der Abnahme durch den G-BA zwei Wochen Zeit, das Methodenpapier im Internet zu veröffentlichen (www.sqg.de). Insgesamt ist nun das Methodenpapier in seiner dritten Version (V0.1, V1.0, V2.0) abgenommen worden. Zuvor hatten die in § 137a Abs 3 SGB V genannten Organisationen die Möglichkeit zur Version 0.1 Stellung zu nehmen. Für die auf dieser Grundlage angepasste Version 1.0 hatte der G-BA noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf gesehen, den er in der Version 2.0 in einem Umfang berücksichtig sah, dass die Abnahme erfolgte.
Spätestens alle zwei Jahre legt nun die Institution dem G-BA eine angepasste Version des Methodenpapiers zur Abnahme vor. Punkte, um deren Berücksichtigung der G-BA in einer neuen Version bereits zum jetzigen Zeitpunkt bittet, sind u.a. eine Darstellung von Entscheidungskriterien zur Vollerhebung bzw. Stichprobenerhebung, Konkretisierungen zum Einsatz des Instruments der Patientenbefragung und Konkretisierungen zur Festlegung von Referenz- bzw. Grenzwerten.












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