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09. März 2010
Der G-BA hat nach Vorlegen vier Wochen Zeit, das Methodenpapier abzunehmen oder Nachbesserungen zu fordern. Hierfür ist die Sitzung des G-BA-Plenums am 18.03.2010 vorgesehen. Darüber hinaus muss das Methodenpapier dem G-BA nach spätestens zwei Jahren in einer aktualisierten Version vorgelegt werden.
Methodenpapier der Institution nach § 137a SGB V
Im Rahmen der Ausschreibungen von ersten Experten-Panelverfahren des AQUA-Instituts in seiner Rolle als Institution nach § 137a SGB hatten wir auch auf die erste Version des Methodenpapiers hingewiesen, das auf den Internetseiten des AQUA-Instituts veröffentlicht ist.
Vereinbarungsgemäß wurde per 01.03.2010 eine zweite Version nach Berücksichtigung der Stellungnahmen dem G-BA vorgelegt. Diese Version findet sich aktuell nicht auf den Internetseiten des AQUA-Instituts, weswegen wir sie Ihnen in der Anlage zur Verfügung stellen.Der G-BA hat nach Vorlegen vier Wochen Zeit, das Methodenpapier abzunehmen oder Nachbesserungen zu fordern. Hierfür ist die Sitzung des G-BA-Plenums am 18.03.2010 vorgesehen. Darüber hinaus muss das Methodenpapier dem G-BA nach spätestens zwei Jahren in einer aktualisierten Version vorgelegt werden.
Dateien
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/6961/cat/42









RS072-10_ AQUA-Methodenpapier (doc, 27 KB)
RS072-10_Anlage (pdf, 2 MB)



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