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09. März 2010

Methodenpapier der Institution nach § 137a SGB V

Im Rahmen der Ausschreibungen von ersten Experten-Panelverfahren des AQUA-Instituts in seiner Rolle als Institution nach § 137a SGB hatten wir auch auf die erste Version des Methodenpapiers hingewiesen, das auf den Internetseiten des AQUA-Instituts veröffentlicht ist.

Vereinbarungsgemäß wurde per 01.03.2010 eine zweite Version nach Berücksichtigung der Stellungnahmen dem G-BA vorgelegt. Diese Version findet sich aktuell nicht auf den Internetseiten des AQUA-Instituts, weswegen wir sie Ihnen in der Anlage zur Verfügung stellen.

Der G-BA hat nach Vorlegen vier Wochen Zeit, das Methodenpapier abzunehmen oder Nachbesserungen zu fordern. Hierfür ist die Sitzung des G-BA-Plenums am 18.03.2010 vorgesehen. Darüber hinaus muss das Methodenpapier dem G-BA nach spätestens zwei Jahren in einer aktualisierten Version vorgelegt werden.

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