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09. März 2010

Richtlinie Externe vergleichende Qualitätssicherung (stationär) § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V - hier: Inkrafttreten des Änderungsbeschlusses vom 17.12.2009

Wir hatten bereits über einen Änderungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 135 a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser" (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL) informiert.

Wir hatten Ihnen in der Anlage ein Dokument zur Verfügung gestellt, das die Änderungen im Änderungsmodus ausgewiesen hat. Der Beschluss ist im Bundesanzeiger vom 2. März 2010 veröffentlicht worden und tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Damit steht nun der Beschluss und der Fließtext zur geänderten Richtlinie ab sofort auf der G-BA Homepage unter dem Themenschwerpunkt „Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ bzw. unter den folgenden Links zur Verfügung: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-415/Vb-QS-Kh_2009-12-17.pdf (Richtlinie)
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1067/2009-12-17-Vb-QS-Anpassung_BAnz.pdf (Beschluss)

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