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03. März 2009

8. Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 SGB V (Plenum) - Qualitätssicherung der Früh- und Neugeborenenversorgung

Die DKG hatte bereits über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 91 SGB V (Plenum) vom 18.12.2008 zur Überarbeitung und Ergänzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen informiert. Inzwischen ist der geänderte Vereinbarungstext auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht worden (Anlage 1). Die Checkliste zur Überprüfung der Qualitätsanforderungen wird in den zuständigen G-BA Gremien zurzeit überarbeitet.

Der G-BA nach § 91 SGB V hat nun in seiner 8. Sitzung am 19.02.2009 die Neuaufnahme eines Anhangs zur Anlage 1 beschlossen. Hierin wird das Verfahren zur Veröffentlichung von Ergebnisqualitätsdaten für Perinatalzentren Level 1 und Level 2 geregelt. Die Veröffentlichung von Ergebnisqualität erfolgt in drei aufeinander folgenden Phasen: In der ersten Phase werden ausschließlich ohnehin durch die neonatale Erhebung vorhandene Daten der frühen Ergebnisqualität auf der Internetseite des Perinatalzentrums Level 1 und Level 2 veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt erstmalig zum 31. Mai 2009. In den darauf folgenden Phasen wird das Verfahren der Veröffentlichung vom Institut nach § 137a SGB V übernommen und weiter entwickelt. Langfristig sollen auch Daten der späten Ergebnisqualität zur Veröffentlichung gelangen. Die Darstellung erfolgt hoch differenziert u.a. nach Geburtsgewicht und Gestationsalter. Hierdurch wird zwar die Komplexität der Darstellung erhöht, aber die Ergebnisdaten sind durch die Differenzierung in hohem Maße risikoadjustiert. Der Anhang zur Anlage 1 der o.g. Vereinbarung (Anlage 2) ist heute auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de zur Verfügung gestellt worden.





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