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16. Februar 2009

Gemeinsame Vereinbarung der DKG, des GKV-Spitzenverbandes und der PKV über die Zuschläge zur externen stationären Qualitätssicherung für das Jahr 2009 - Abschluss des Unterschriftenverfahrens

Die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 135 a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung zur Qualitätssicherung) legt in § 22 Abs. 6 (Qualitätssicherungszuschläge) fest, dass die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zuständigen Vertragsparteien die Höhe der Zuschlagsanteile Krankenhaus und Bund vereinbaren und in geeigneter Weise veröffentlichen.

Wie bereits mit DKG-Rundschreiben Nr. 396/2008 angekündigt, haben der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherungen in einer Gemeinsamen Vereinbarung dieZuschläge zur externen stationären Qualitätssicherung für das Jahr 2009 wie folgt beschlossen:

- Zuschlagsanteil Krankenhaus: 0,58 € (unverändert gegenüber 2008)
- Zuschlagsanteil Bund: 0,30 € (unverändert gegenüber 2008).

Das Unterschriftenverfahren ist nunmehr abgeschlossen.

Der Zuschlagsanteil Bund wird wie bisher von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) eingefordert.






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