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12. Februar 2009

Entscheidung im Vergabeverfahren des G-BA für das Qualitätsinstitut nach § 137a SGB V

Anfang September 2007 erfolgte die Vergabebekanntmachung für ein Institut nach § 137a SGB V sowie die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Luxemburg durch den G-BA.

Am 10.02.2009 machte der G-BA durch die angehängte Pressemitteilung bekannt, dass der Zuschlag an die „Aqua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ erteilt werden soll. Da eine gesetzliche Widerspruchsfrist von zwei Wochen besteht, kann der G-BA derzeit keine weiteren Informationen mitteilen.

Fakt ist jedoch, dass die von der DKG favorisierte „Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH“ (BQS) von der Vergabegruppe des G-BA nicht gewählt wurde. Kompetenz oder zumindest Erfahrung im stationären Bereich liegen damit im Institut nach § 137a SGB V künftig nicht vor.

Nach dem Beschluss des G-BA vom 22.11.2007 sollen die bisherigen sektorspezifischen Verfahren zur Qualitätssicherung bis Ende 2009 von der BQS unverändert weitergeführt werden.

Ab dem 1. Januar 2010 soll dann das Institut nach § 137a SGB V diese sektorspezifischen Aufgaben auf der Bundesebene übernehmen; dabei soll ein Bruch in den laufenden Verfahren vermieden werden.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese zeitnah an Sie weiterleiten. Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Landesebene werden wir in den zuständigen Gremien der DKG erörtern.





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