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22. Dezember 2008
Für Pränatalzentren Level 1 und Level 2 wurde eine Veröffentlichung von Ergebnisqualitätsdaten in die Vereinbarung aufgenommen. Eine detaillierte Regelung dazu soll in den nächsten Wochen erarbeitet und beschlossen werden.
Die Anforderungen für den pränatalen Schwerpunkt sind erhöht worden; jedoch sind gleichzeitig für die Versorgung in diesem Level explizit auch Kooperationen zwischen einer Geburtsklinik und Kinderklinik ermöglicht worden.
Darüber hinaus wurde eine Überprüfung der Mutterschaftsrichtlinie beschlossen, die das Ziel hat, ein Verfahren zu vereinbaren, durch das Frauen mit dem Risiko einer Frühgeburt definiert und zielgerichteter einer Klinik mit adäquatem neonatologischen Versorgungslevel vorgestellt werden können. In diesem Zusammenhang soll auch der am 18.12.2008 eingebrachte Antrag der DKG auf Absenkung der Geburtsgewichtsgrenze von 1.250 g in Level 2 auf 1.000 g beraten werden. Dieser Antrag hätte in der genannten Sitzung des G-BA-Plenums keine Mehrheit erhalten. Um die Versorgung von Früh- und Neugeborenen in Level 2-Zentren zu erhalten und gleichzeitig die Hochrisikokinder mit einem Geburtsgewicht < 1.000 g in weniger Kliniken zu versorgen, hatte die DKG diese Absenkung der Geburtsgewichtsgrenze im Level 2 beantragt. Das würde bedeuten, dass in Level 2-Zentren zukünftig Früh- und Neugeborene mit einem Geburtsgewicht zwischen 1.000 g und 1.500 g versorgt werden dürften.
Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses über die beschlossenen Änderungen der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen am 18.12.2008, der jedoch noch Fehler enthält.
Eine korrigierte Version des Beschlusstextes sowie die geänderte Vereinbarung werden Sie in Kürze auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de finden.
6. Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 SGB V (Plenum) - Qualitätssicherung der Früh- und Neugeborenenversorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 SGB V (Plenum) hat in seiner 6. Sitzung am 18.12.2008 eine Überarbeitung und Ergänzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen beschlossen.
Die Beratungen zur Anpassung der o.g. Vereinbarung wurden auf Antrag der Krankenkassen im Jahr 2007 wieder aufgenommen und äußerst kontrovers geführt. Dennoch konnte eine Anpassung konsentiert werden. So wurde die Ausstattung der neonatologischen Intensivstation im Pränatalzentrum Level 1 und Level 2 und die Anforderungen an das Personal und die vorhandene Fachexpertise konkretisiert. Des Weiteren wurden Anforderungen an die geburtshilfliche Versorgung ergänzt und die Teilnahme an Perinatal- und Neonatalerhebung, der externen Infektionssurveillance sowie an der entwicklungsneurologischen Nachuntersuchung nach Bayley II überarbeitet. Darüber hinaus wurde eine Regelung zum Ausschluss von Gelegenheitsversorgung in Level 1 und 2 aufgenommen, die als strukturelle Voraussetzung für die Versorgung von Frühgeborenen mit definiertem Geburtsgewicht ein durchschnittliches Zeitintervall zwischen den Aufnahmen dieser Frühgeborenen von weniger als 30 Tagen vorgibt. Eine darüber hinausgehende Mindestmenge ist nicht beschlossen worden. Die Kassen haben jedoch angekündigt, hierzu im nächsten Jahr Verhandlungen aufnehmen zu wollen.Für Pränatalzentren Level 1 und Level 2 wurde eine Veröffentlichung von Ergebnisqualitätsdaten in die Vereinbarung aufgenommen. Eine detaillierte Regelung dazu soll in den nächsten Wochen erarbeitet und beschlossen werden.
Die Anforderungen für den pränatalen Schwerpunkt sind erhöht worden; jedoch sind gleichzeitig für die Versorgung in diesem Level explizit auch Kooperationen zwischen einer Geburtsklinik und Kinderklinik ermöglicht worden.
Darüber hinaus wurde eine Überprüfung der Mutterschaftsrichtlinie beschlossen, die das Ziel hat, ein Verfahren zu vereinbaren, durch das Frauen mit dem Risiko einer Frühgeburt definiert und zielgerichteter einer Klinik mit adäquatem neonatologischen Versorgungslevel vorgestellt werden können. In diesem Zusammenhang soll auch der am 18.12.2008 eingebrachte Antrag der DKG auf Absenkung der Geburtsgewichtsgrenze von 1.250 g in Level 2 auf 1.000 g beraten werden. Dieser Antrag hätte in der genannten Sitzung des G-BA-Plenums keine Mehrheit erhalten. Um die Versorgung von Früh- und Neugeborenen in Level 2-Zentren zu erhalten und gleichzeitig die Hochrisikokinder mit einem Geburtsgewicht < 1.000 g in weniger Kliniken zu versorgen, hatte die DKG diese Absenkung der Geburtsgewichtsgrenze im Level 2 beantragt. Das würde bedeuten, dass in Level 2-Zentren zukünftig Früh- und Neugeborene mit einem Geburtsgewicht zwischen 1.000 g und 1.500 g versorgt werden dürften.
Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses über die beschlossenen Änderungen der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen am 18.12.2008, der jedoch noch Fehler enthält.
Eine korrigierte Version des Beschlusstextes sowie die geänderte Vereinbarung werden Sie in Kürze auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de finden.
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