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Personalwirtschaft, Arbeitsrecht

Die neue Pflege

Wegweisende Modelle zur Weiterentwicklung der Pflege im Krankenhaus

PFLEGE-KRANKENHAUS.DE

NEUAUFLAGE Broschüre

­Broschüre "Vereinbarkeit von Beruf und
Familie im Krankenhaus"­­

BROSCHÜRE

Personalwirtschaft, Arbeitsrecht


Die Europäische Kommission hat am 22.09.2004 einen Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 EG angenommen.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V hat am 21.09.2004 über eine Ergänzung der Mindestmengenvereinbarung gemäß § 137 SGB V entschieden.

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Am 08. Juli 2004 hat der Bundestag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften angenommen. Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Zivildienstzeit von 10 auf 9 Monate sowie eine Erweiterung der administrativen Wehrdienst- und Zivildienstausnahmen vor.

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Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung (SachBezV), welcher die voraussichtlichen Werte der Sachbezüge in der Sozialversicherung ab dem 01.01.2005 festsetzt, liegt vor.

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Es besteht offenkundig weiterhin Informationsbedarf bei Krankenhäusern, jungen Medizinern und Krankenkassen hinsichtlich des Wegfalls der Arzt-im-Praktikum-Phase zum Stichtag 01.10.2004. Die DKG möchte zu einer möglichst reibungslosen Umsetzung der AiP-Abschaffung beitragen.

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Die EU-Kommission hat Ende des vergangenen Jahres eine Überprüfung der Richtlinie 93/104 EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ("EU-Arbeitszeitrichtlinie") in die Wege geleitet.

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Die DKG hat bereits am 7. Mai 2004 über das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze informiert, mit welchem die AiP-Phase im Sinne einer echten Stichtagsregelung zum 01.10.2004 entfällt.

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Below we provide information on Preliminary Opinion of the German Hospital Federation (DKG) on the Communication from the Commission concerning the re-exam of Directive 93/104/EC as a pdf-file. 

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Mit dem Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze ist der Wegfall der AiP-Phase zum 01.10.2004 vorgesehen. Der bisherige Gesetzentwurf sah eine „unechte Stichtagsregelung“ vor, nach der Studierende, die vor dem 01.10.2004 ihr Humanmedizinstudium mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, noch die AiP-Phase hätten absolvieren müssen.

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Die DKG hatte sich in den vergangenen Wochen massiv dafür eingesetzt, dass die Krankenhäuser aus dem Anwendungsbereich des Berufsausbildungssicherungsgesetz (BerASichG) vollständig herausgenommen werden.

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