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Personalwirtschaft, Arbeitsrecht

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06. Januar 2006

Überblick: Tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit

Die Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist zum 01.01.2006 in Kraft treten. § 25 ArbZG schützt die in einem am 1. Januar 2004 bestehenden oder nachwirkenden Tarifvertrag enthaltenden abweichenden Regelungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 ArbZG sowie § 12 Satz 1 ArbZG. Seit dem 1. Januar 2004 gab es für einen nicht unerheblichen Teil der Krankenhäuser arbeitszeitrechtskonforme tarifliche Regelungen, die Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit bewerten. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass daraus kein Anspruch auf volle Vergütung der Bereitschaftsdienste entsteht. Diese Rechtsauffassung wurde zuletzt durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt. Im Folgenden möchten wir über den Umsetzungsstand des ArbZG auf tarifvertraglicher Ebene informieren. »

22. Dezember 2005

Bundesratsbeschluss zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes: Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 ArbZG

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.12.2005 der Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 ArbZG bis zum 31.12.2006 zugestimmt. Somit kann das Gesetz zum 01.01.2006 in Kraft treten. »

16. Dezember 2005

Arbeitszeitgesetz - Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 ArbZG

Der Deutsche Bundestag hat nunmehr in 2. und 3. Lesung der einjährigen Verlängerung der Übergangsregelung § 25 ArbZG am 15.12.2005 zugestimmt. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 21.12.2005 erneut mit dem Gesetz befassen. Die Zustimmung des Bundesrates kann als gesichert gelten, da der Bundesrat bereits am 25.11.2005 einen gleich lautenden Gesetzesantrag zur Verlängerung der Übergangsregelung beschlossen hat. Das Gesetz wird somit voraussichtlich zum 01.01.2006 in Kraft treten. »

14. Dezember 2005

Arbeitszeit, hier: 1. Sitzung des Europäischen Rates am 08.12.2005; 2. EuGH-Urteil vom 01.12.2005 zu Bereitschaftsdienst; 3. Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages

Hinsichtlich der Arbeitszeitgesetzgebung auf europäischer und nationaler Ebene  möchten wir Sie über folgende Entwicklungen informieren: »

01. Dezember 2005

Arbeitszeitgesetz, hier: Verlängerung der Übergangsregelung § 25 ArbZG

Die DKG hat vor wenigen Wochen über den Gesetzesantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes berichtet. Dieser beinhaltet eine Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 ArbZG um zwei Jahre. Die neue Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag auf eine einjährige Verlängerung der Übergangsregelung geeinigt. »

09. November 2005

Gesetzesinitiative des Freistaates Bayern zur Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 ArbZG

Die DKG hat mit sich im September 2005 in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder gewendet und eine zweijährige Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 ArbZG gefordert. »

24. Oktober 2005

Arbeitszeit im Krankenhaus

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzt ihre Aktivitäten fort, auf nationaler Ebene eine Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 25 ArbZG zu erwirken und auf europäischer Ebene eine Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie im Sinne des Vorschlags der Europäischen Kommission voranzubringen. »

31. August 2005

Ausbildung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten (OTA)

Der Fachausschuss für Personalwesen und Krankenhausorganisation der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat sich zuletzt in seiner 30. Sitzung am 11.05.2005 erneut für die Schaffung einer staatlichen Regelung der OTA-Ausbildung, analog dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, ausgesprochen. »

06. Juni 2005

Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Wir informieren über den aktuellen Sachstand der Novellierung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. »

11. Mai 2005

Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Das Europäische Parlament hat am 11.05.2005 in der ersten Lesung den Bericht des federführenden EP-Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ vom 20.04.2005 mit 345 zu 264 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen. »






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