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02. November 2009

Sachbezugswerte 2010 - Zweite Verordnung zur Änderung der SvEV

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 den Entwurf für eine zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) beschlossen (siehe Bundesrats-Drs. 711/09). Hierin werden die Sachbezugswerte für 2010 festgelegt.

Der in § 2 Abs. 3 SvEV festgesetzte Wert für die freie Unterkunft verbleibt auch ab 01.01.2010 bei 204 Euro. Dieser Wert gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Die Sätze für freie Verpflegung nach § 2 Abs. 1 SvEV steigen für das gesamte Bundesgebiet ab dem 01.01.2010 von 210 Euro auf 215 Euro. Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung gestellt, so steigt der Satz für ein Frühstück von 46 Euro auf 47 Euro, für ein Mittag- bzw. Abendessen von 82 Euro auf 84 Euro.

Der für freie Wohnungen anzusetzende Wert nach § 2 Abs. 4 SvEV verbleibt bei 3,55 Euro pro Quadratmeter und bei 2,88 Euro je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung. Diese Werte gelten für das gesamte Bundesgebiet.

Die Änderung der Sachbezugswerte hat Auswirkungen auf die Tarifverträge. Im öffentlichen Dienst verbleibt es aufgrund § 4 des Tarifvertrages über die Bewertung der Personalunterkünfte (TV-Personalunterkünfte) bei folgenden Werten (Tarifgebiet West):

• § 3 Abs. 1 Unterabs. 1 TV-Personalunterkünfte wird für den Wert der Personalunterkünfte verbleibt wie folgt:

Wertklasse Personalunterkünfte Euro je qm Nutzfläche (mtl.)
1 ohne ausreichende Gemeinschaftseinrichtungen 6,85
2 mit ausreichenden Gemeinschaftseinrichtungen 7,60
3 mit eigenem Bad oder Dusche
8,68
4 mit eigener Toilette und Bad oder Dusche 9,66
5 mit eigener Kochnische, Toilette und Bad oder Dusche 10,30

• In § 3 Abs. 4 Unterabs. 3 TV-Personalunterkünfte verbleibt es beim Wert von 4,11 Euro.

Die Werte für freie Verpflegung nach der SvEV sind von Bedeutung, wenn dem Arbeitnehmer Verpflegung gewährt wird (vgl. z. B. Nr. 13 SR 2a BAT / BAT-O, Nr. 9 SR 2b BAT / BAT-O). Aufgrund des § 2 Abs. 1 SvEV betragen vom 01.01.2010 an die Werte für alle Beschäftigten für ein Frühstück 1,57 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 2,80 Euro. Diese Werte gelten für die Tarifgebiete West und Ost.






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