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12. Februar 2009

Ausbildung von Operationstechnischen Assistentinnen / Assistenten (OTA)

Die Gesundheitsministerkonferenz hat im Juni 2006 Handlungsbedarf für eine Ausbildungsregelung der Operationstechnischen Assistenz als Gesundheitsberuf auf der Grundlage des Artikels 74 Nummer 19 Grundgesetz (GG) festgestellt. In diesem Zuge wurde seinerzeit das Gesundheitsministerium aufgefordert, zeitnah einen Referentenentwurf zu erarbeiten sowie die Finanzierung der Ausbildung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sicherzustellen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage konnte jedoch bis heute nicht realisiert werden, obgleich die Nachfrage nach Operationstechnischen Assistentinnen / Assistenten auf dem Arbeitsmarkt seit geraumer Zeit deutlich angestiegen ist; ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen.

Vor diesem Hintergrund hat das Land Nordrhein-Westfalen nunmehr eine Bundesratsinitiative gestartet, die von zahlreichen Bundesländern unterstützt wird (vgl. Anlage). Die DKG begrüßt diese Initiative, nachdem sich die von der DKG entwickelte Ausbildung inzwischen seit mehr als 10 Jahren bewährt hat. Insofern wird die Geschäftsstelle der DKG zeitnah über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren.







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