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13. Januar 2009

Beschluss des Europäischen Parlaments zur Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

Das Europäische Parlament hat in Zweiter Lesung zur Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie am 17.12.2008 den vom EU-Ministerrat am 10.06.2008 verabschiedeten Gemeinsamen Standpunkt abgelehnt und stattdessen abgeändert.

Die vom EU-Parlament beschlossenen Änderungen können dem anliegenden Beschlusstext entnommen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende zentrale Punkte:

1. Bereitschaftsdienst

Das EU-Parlament fordert, dass Bereitschaftsdienst – einschließlich der inaktiven Zeiten – weiterhin vollständig als Arbeitszeit zu werten ist. Lediglich Tarifvertragsparteien soll es ermöglicht werden, hiervon abzuweichen und die inaktiven Zeiten des Bereitschaftsdienstes besonders zu gewichten.

Der Ministerrat hatte in seinem Gemeinsamen Standpunkt hingegen beschlossen, dass inaktive Zeiten des Bereitschaftsdienstes grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit gezählt, aber auch nicht der Ruhezeit zugeordnet werden sollen.


2. Opt-out (Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitnehmers)

Gemäß Beschluss des Parlaments soll die Möglichkeit des Opt-out drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie auslaufen. Danach muss die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zwingend eingehalten werden.

Der vom Ministerrat gefundene Kompromiss sieht vor, dass das Opt-out auch weiterhin unbefristet möglich sein soll. Allerdings gelten folgende wöchentlichen Höchstarbeitszeiten:

- 60 Stunden, sofern die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit gewertet wird und nicht in einem Tarifvertrag eine abweichende Regelung vereinbart wird,

- 65 Stunden, wenn die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes durch den nationalen Gesetzgeber der Arbeitszeit zugerechnet wird.

Aufgrund der Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes durch das Parlament in Zweiter Lesung wird nunmehr ein Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Ministerrat eingeleitet. Die Beratungen hierzu werden voraussichtlich in Kürze aufgenommen. Über die weitere Entwicklung werden wir zeitnah informieren.





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