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29. Juli 2008
• Die Reduzierung der monatlichen Zulage gemäß § 52 Abs. 3 TVöD BT-K von 35 auf 25 Euro im Tarifgebiet West (ohne Baden-Württemberg) tritt erst zum 01.07.2008 in Kraft. Im Tarifgebiet Ost und in Baden-Württemberg bleibt es bei der bisherigen Höhe der Zulage.
• Das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VKA) in Höhe von 1 v.H. wird für das Jahr 2008 vollständig ausgesetzt. Für das Jahr 2009 ist das hälftige Leistungsentgelt in Höhe von 0,5 v.H auszuzahlen. Diese Regelung gilt nur im Tarifgebiet West ohne Baden-Württemberg. Im Tarifgebiet Ost und in Baden-Württemberg verbleibt es bei der bisherigen Regelung zum Leistungsentgelt.
• Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt weiterhin 38,5 Stunden im Tarifgebiet West, 39 Stunden in Baden-Württemberg und 40 Stunden im Tarifgebiet Ost. Für Ärzte beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.
Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst - Abschluss der Redaktionsverhandlungen
Die DKG hatte bereits über die Eckpunkte der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (TVöD) informiert. Die Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung zwischen Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften ver.di und dbb-Tarifunion konnten nunmehr abgeschlossen werden. Den Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVöD - Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) erhalten Sie anliegend.
Wir möchten Sie insbesondere auf folgende krankenhausrelevante Punkte hinweisen, die im Rahmen der Redaktionsverhandlungen vereinbart wurden:• Die Reduzierung der monatlichen Zulage gemäß § 52 Abs. 3 TVöD BT-K von 35 auf 25 Euro im Tarifgebiet West (ohne Baden-Württemberg) tritt erst zum 01.07.2008 in Kraft. Im Tarifgebiet Ost und in Baden-Württemberg bleibt es bei der bisherigen Höhe der Zulage.
• Das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VKA) in Höhe von 1 v.H. wird für das Jahr 2008 vollständig ausgesetzt. Für das Jahr 2009 ist das hälftige Leistungsentgelt in Höhe von 0,5 v.H auszuzahlen. Diese Regelung gilt nur im Tarifgebiet West ohne Baden-Württemberg. Im Tarifgebiet Ost und in Baden-Württemberg verbleibt es bei der bisherigen Regelung zum Leistungsentgelt.
• Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt weiterhin 38,5 Stunden im Tarifgebiet West, 39 Stunden in Baden-Württemberg und 40 Stunden im Tarifgebiet Ost. Für Ärzte beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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