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Zweites Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften sowie Sonderinformation 5/2004 des Bundesamtes für den Zivildienst
Am 08. Juli 2004 hat der Bundestag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften angenommen. Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Zivildienstzeit von 10 auf 9 Monate sowie eine Erweiterung der administrativen Wehrdienst- und Zivildienstausnahmen vor.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich im Gesetzgebungsverfahren gegen eine nochmalige Verkürzung des Zivildienstes von 10 auf 9 Monate und gegen eine Reduktion der Zuschussobergrenze für anerkannte Kriegsdienstverweigerer mit freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr ausgesprochen. Der Gesetzgeber ist den Argumenten der DKG insoweit gefolgt als von einer Reduktion der Zuschussobergrenze nun abgesehen wird. Mit der beschlossenen Verkürzung der Zivildienstzeit wird nach Auffassung der DKG ein effektiver Einsatz der Zivildienstleistenden gefährdet.
Der Bundesrat hat am 09. Juli 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen, mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages aufzuheben. Die DKG wird über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses gesondert informieren.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf ein Formblatt des Bundesamtes für den Zivildienst, das eine Erklärung für Zivildienstleistende zum Widerspruch zur geplanten Entlassung nach 9 Monaten beinhaltet.
Des Weiteren weist das Bundesamt für den Zivildienst in der Sonderinformation 5/2004 darauf hin, dass die Zivildienstleistenden spätestens 3 Monate vor Beendigung des Dienstes bei der Agentur für Arbeit sich als arbeitssuchend zu melden haben.














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