Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen vorgelegt
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen vorgelegt. Sie kommt damit einer Vorgabe des Gesetzgebers nach, entsprechende Empfehlungen im Einvernehmen mit der BÄK zum Bestandteil ihrer Beratungs- und Formulierungshilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten zu machen. Dabei müssen Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sein.
MehrKliniken weisen Vorwurf der Falschabrechnung zurück
Zur Behauptung des GKV-Spitzenverbandes, den Krankenkassen entstünden durch fehlerhafte Abrechnungen der Kliniken Schäden von zwei Milliarden Euro, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
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