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Deutsches Krankenhaus-Fallpauschalen-System an Slowakische Republik verkauft
Slowakei identifiziert deutsches DRG-System als bestgeeignet
Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen wurde in Deutschland ein Fallpauschalen-System (G-DRG-System) eingeführt. Danach erhalten Krankenhäuser nach einer bundeseinheitlichen Zuordnungslogik vom Einzelfall abstrahierend eine von rund 1.200 einheitlichen Vergütungspauschalen für die stationäre Behandlung des Patienten. Das deutsche DRG-System findet insbesondere wegen Vollständigkeit und Güte der Abbildung medizinischer Leistungen international viel Beachtung.
Von 2006 bis 2010 haben sich sämtliche politische Parteien in der Slowakischen Republik darauf geeinigt, mit der Einführung eines DRG-Systems die Bedingungen für ein transparentes und objektives Entgeltsystem in den Krankenhäusern zu schaffen. Nach Sichtung international eingesetzter Fallpauschalen-Systeme hat der DRG-Leitungsausschuss das deutsche G-DRG-System als das bestgeeignete System für eine Adaptation in der Slowakischen Republik identifiziert. Für die Umsetzung des DRG-Systems in der Slowakischen Republik ist das Gesundheitsaufsichtsamt (AfA) verantwortlich. Nach mehreren Konsultationen zwischen AfA und InEK konnte ein Kooperationsvertrag konsentiert werden. Die Vertreter des AfA haben am 13.12.2011 in den Räumen des InEK den Kooperationsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren – das Projekt selber ist aber auf eine langfristige Kooperation zwischen AfA und InEK ausgelegt.Im Rahmen der Kooperation werden die Abrechnungsbestimmungen, Kodierregeln und grundsätzlichen Gruppierungsvorgaben übernommen und in einem mehrjährigen Prozess an die slowakischen Verhältnisse angepasst. Gleichzeitig soll das InEK das AfA beim Aufbau einer Fallkostenkalkulation unterstützen. Bereits im Januar 2012 sollen erste Basisschulungen für Slowakische Mitarbeiter durchgeführt werden.
InEK GmbH:
Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung, Weiterentwicklung und Pflege des pauschalierenden Vergütungssystems im Krankenhaus haben die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen - die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung - der InEK GmbH als deutsches DRG-Institut übertragen.
Ansprechpartner:
Dr. Frank Heimig, Dr. Michael Rabenschlag
InEK GmbH
Auf dem Seidenberg 3
53721 Siegburg
Tel.: 02241 938225
Fax.: 02241 938236
E-Mail: Michael.Rabenschlag@inek-drg.de
Dateien
2011-12-13_PM-InEK_Unterschrift_Kooperation (doc, 319 KB)
2011-12-13_PM-InEK_Unterschrift_Kooperation (pdf, 17 KB)Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,0 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Kontakt:
Moritz Quiske (Ltg.)
Holger Mages
Rike Haibach
Tel. (030) 3 98 01 -1022 / -1023
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin













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