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DKG zum Ausschluss der autologen Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
G-BA schließt medizinisch notwendige Krebsbehandlung für GKV-Versicherte aus
Georg Baum
Das ausgeschlossene Verfahren der Stammzelltransplantation kommt bei Patienten mit akuter lymphatischer Leukämie, einer seltenen und lebensbedrohlichen Krebserkrankung zum Einsatz. Sie ist als Alternativverfahren bei Patienten notwendig, bei denen andere Behandlungen nicht eingesetzt werden können (z.B. weil kein Familien- oder Fremdspender für eine Transplantation zur Verfügung steht) oder weniger erfolgversprechend erscheinen. Zahlreiche Studien haben Nachweise einer Vergleichbarkeit der autologen Stammzelltransplantation und der alternativ anwendbaren alleinigen Chemotherapie aufgezeigt, eine Unterlegenheit des jetzt ausgeschlossenen Verfahrens insbesondere bei Patienten mit hohem Risiko ist nicht belegt.
Baum: „Die Leukämiebehandlung kann durch neueste medizinische Erkenntnisse und genauere diagnostische Möglichkeiten immer besser auf den einzelnen Patienten zugeschnitten werden. Mit einem Federstrich schließt der G-BA die Möglichkeit zur individuell notwendigen Patientenversorgung aus. Aber die Medizin braucht Therapiealternativen, denn Krankheitsverläufe unterscheiden sich.“
Der DKG-Hauptgeschäftsführer erklärte, dass der G-BA auf die Möglichkeit zur weiteren Inanspruchnahme dieser Therapieform im Rahmen von Studien verwiesen haben. Doch derartige Studien könnten zukünftig nicht durchgehend angeboten werden. Ausnahmeregelungen des G-BA zu besonderen Einzelfällen würden der Komplexität des Krankheitsbildes und der differenzierten Therapie nicht gerecht.
„Dass sich der G-BA erneut mehrheitlich über das Votum der Fachwelt hinweggesetzt hat, ist in höchstem Maße bedenklich. Die globalen Regelungsansprüche des G-BA müssen stärker zugunsten einer hochwertigen medizinischen Patientenversorgung zurückgenommen werden“, forderte Baum.
Dateien
10-07-22_PM-DKG-zum G-BA-Beschluss zur autologen Stammzelltransplantation (doc, 35 KB)
10-07-22_PM-DKG-zum G-BA-Beschluss zur autologen Stammzelltransplantation (pdf, 19 KB)Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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