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27. Mai 2011
DKG zum Entwurf eines Versorgungsgesetzes

Auf die Details kommt es an

Diplom-Volkswirt Georg Baum
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
Zum bekannt gewordenen Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Wir anerkennen das Bemühen um einen fairen Ausgleich beim Miteinander von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten im ambulanten ärztlichen Leistungsspektrum. Wichtig ist, dass das Gesundheitssystem für den medizinischen Fortschritt offen bleibt. Mit der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden die besonderen Belange der einzelnen Bereiche sachgerechter berücksichtigt.

Der bereits mit den Eckpunkten eingeschlagene Kurs zur Sicherung der ambulanten Versorgung wird durch die bessere Einbeziehung der Leistungen der Krankenhäuser im Grundsatz gehalten. Allerdings sieht die DKG mögliche Hemmnisse im Detail, die den Zugang der Patienten zur ambulanten Krebsbehandlung im Krankenhaus erschweren.

Die Sicherung der medizinischen Versorgung kann letztlich nur gelingen, wenn im Gesundheitswesen attraktive Arbeitplätze angeboten werden können. Die Kliniken müssen in die Lage versetzt werden, den Anstieg der Personalkosten zu refinanzieren. Deshalb müssen die aktuellen Finanzierungsprobleme der Kliniken in das Versorgungsgesetz aufgenommen und gelöst werden.“

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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