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08. April 2011
DKG zu den Eckpunkten eines Versorgungsgesetzes

DKG fordert: Ambulantes Leistungsspektrum der Krankenhäuser nicht begrenzen

Diplom-Volkswirt Georg Baum
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
Zur Einigung der Regierungskoalition auf die Eckpunkte für ein Gesetz zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Die Eckpunkte der Koalition sind zusammen mit den Ländervereinbarungen geeignet, die ambulante medizinische Versorgung besser abzusichern. Die vorgesehene Neuordnung der spezialärztlichen Leistungen ist hinsichtlich der zukünftig alleine auf die Qualitätsanforderungen abstellenden Zulassungskriterien grundsätzlich zu begrüßen. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte können damit zu gleichen Bedingungen in diesem Bereich tätig werden. Bei der Umsetzung muss allerdings darauf geachtet werden, dass das ambulante Leistungsspektrum, in dem die Kliniken heute Patienten versorgen, nicht kleiner wird. Wenn am Ende weniger ambulante Leistungen in den Krankenhäusern möglich wären, stünde dies im Widerspruch zu den Zielen eines Versorgungsgesetzes. Ausgangspunkt der gesetzlichen Neuregelung muss der gegenwärtig geltende ambulante Leistungskatalog für das ambulante Operieren und für die spezialärztliche Versorgung in den Klinken sein.

Die DKG appelliert an die Koalition, Einzelheiten des Leistungsumfangs der ambulanten Versorgung im Gesetz zu regeln und nicht dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu übertragen.

Die Krankenhäuser befürchten, dass der medizinische Fortschritt wieder ein Stück weiter behindert wird. Würden medizinische Innovationen in den Krankenhäusern nur noch unter umfassenden und langwierigen Studienbedingungen zugelassen, würde dies Bürokratie und Kosten steigern. Im Ergebnis könnten weniger Patienten frühzeitig vom medizinischen Fortschritt profitieren.“

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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