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DKG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene
Kliniken im Kampf gegen Infektionen stärken
Georg Baum
Auch die Verpflichtung der Bundesländer, die RKI-Richtlinien überall durch Hygieneverordnungen umzusetzen, sei im Hinblick auf die Klärung der Bund-Länder-Verantwortlichkeiten nachvollziehbar. „Allerdings ist zu beachten, dass bei den Vorgaben zur Vorhaltung von Hygieneärzten in den Kliniken aus Mangel an ausgebildeten Ärzten eine objektive Umsetzungsunmöglichkeit entstehen könnte. Es muss zudem sichergestellt werden, dass zusätzliches Personal von den Kliniken finanziert werden kann“, betonte Baum.
Sinnvoll sei die Einführung einer Vergütungsregelung für die Tests und Behandlung von Patienten im niedergelassenen Bereich. Der DKG-Hauptgeschäftsführer: „Da viele Patienten direkt in die Krankenhäuser kommen, muss auch für die Kliniken eine Abrechnungsmöglichkeit geschaffen werden. Dies sieht der Gesetzentwurf leider bislang nicht vor.“
Bereits in der Vergangenheit hätten die Kliniken und die Kassen Veröffentlichungen von Infektionsraten in den Krankenhaus-Berichten beschlossen. Darauf setze der Gesetzentwurf der Koalition zu Recht auf. Darüber hinaus gehende globale Infektionsraten hätten keinen Bezug zu den einzelnen Behandlungen und seien nicht risiko-adjustiert. „Aus Sicht der DKG ist es unverständlich, dass der vorliegende SPD-Gesetzentwurf dies vorsieht“, sagte Baum und warnte „dass dies zu einer Verunsicherung der Patienten und zu einer defensiven Medizin führt.“
Einen Bürokratie- und Kostenschub von ca. 20 Millionen Euro löse die im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung zur nunmehr jährlichen Erstellung und Veröffentlichung der Krankenhaus-Berichte aus. Diese waren von der rot-grünen Regierungskoalition im Zwei-Jahres-Rhythmus eingeführt worden. Der Aufwand für die zusätzlichen 2.100 Berichte sei weit größer als die Null-Kosten, die die Bürokratielast-Klausel des Gesetzentwurfes ausweise. Die Berichtspflichten der Krankenhäuser umfassten bekanntlich weit mehr als die Infektionsdaten, so dass die zusätzlichen Aufgaben in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Patienten stünden.
Die Gesamtbelastung der Krankenhäuser bei vollständiger Umsetzung des Gesetzentwurfes insbesondere der Personalaufstockungen und umfassenden Tests einschließlich Therapien seien in der Anfangsphase mit 500 Millionen Euro zu beziffern. Das seien sinnvolle Investitionen in höhere Sicherheit für die Patienten. Im Jahr 2012 müssten die Krankenhäuser bereits 600 Millionen Euro zur weiteren Sanierung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufbringen. Hinzu komme, dass schon jetzt deutlich werde, dass die Tarifsteigerungsraten weit über den durch die gekürzten Grundlohnraten gedeckelten Vergütungszuwächsen lägen. Baum: „Neue finanzielle Lasten können die Kliniken nicht schultern. Wir brauchen ein Krankenhaus-Sonderfinanzierungsprogramm.“
Dateien
2011-02-14_PM-DKG-zum-Referentenentwurf-Hygienegesetz (doc, 37 KB)
2011-02-14_PM-DKG-zum-Referentenentwurf-Hygienegesetz (pdf, 21 KB)Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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