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DKG zur Aussetzung der G-BA-Mindestmengen-Erhöhung zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Georg Baum
Der G-BA hatte im Juni 2010 die verbindliche Anzahl von vorher 14 auf 30 behandelte Früh- und Neugeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm pro Jahr als Voraussetzung dafür festgelegt, dass ein Krankenhaus auch weiterhin Früh- und Neugeborene versorgen darf. Gegen diesen Beschluss, der zum 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, haben einige Kliniken beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage und Anträge auf einstweilige Anordnung eingereicht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 2. Dezember 2010 in einer Zwischenverfügung für die antragstellenden Krankenhäuser bis zum Tag der mündlichen Verhandlung am 26. Januar 2011 den G-BA-Beschluss außer Vollzug gesetzt. Nach der nun vorliegenden Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg fehlt die Rechtsgrundlage der G-BA-Entscheidung zu Mindestmengen bei Frühgeborenen. Das Gericht hält die Planbarkeit von Früh- und Neugeborenen als gesetzliche Voraussetzung für Mindestmengen für nicht gegeben. Auch die zweite Voraussetzung, dass die Qualität der erbrachten Leistungen in besonderem Maße von der Menge abhängig ist, liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Ebenso zeige der Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen solchen Zusammenhang nicht auf.
„Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der G-BA mit seinen Entscheidungen zu Lasten der Kliniken weit über seine Kompetenzen hinausgeht. Die genau in diese Richtung gehende Argumentation der DKG wurde vom Plenum des G-BA interessengeleitet mehrheitlich vom Tisch gewischt. Es ist schon bedauerlich, dass der G-BA erst durch die Gerichte gebremst werden muss“, sagte Baum.
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2011-01-26_PM-DKG-Mindestmengen-Früh-und-Neugeborene_Sozialgericht-Berlin (doc, 35 KB)
2011-01-26_PM-DKG-Mindestmengen-Früh-und-Neugeborene_Sozialgericht-Berlin (pdf, 21 KB)Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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