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21. Oktober 2010
PET-Ausschluss gefährdet Versorgung schwerkranker Krebspatienten

DKG zum G-BA-Beschluss zur Positronenemissionstomographie (PET) bei malignen Lymphomen

Diplom-Volkswirt Georg Baum
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
"Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich die Verfügbarkeit eines wichtigen diagnostischen Verfahrens für gesetzlich Versicherte mit Krebserkrankungen eingeschränkt. Diese Beschlüsse wurden gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und gegen die Stellungnahmen der Bundesärztekammer sowie der maßgeblichen Fachgesellschaft getroffen. Hierdurch wird die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten nachhaltig verschlechtert", erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Die beim Lymphdrüsenkrebs in wesentlichen Teilbereichen ausgeschlossene Positronenemissionstomographie (PET) stellt ein Verfahren dar, das als Teil einer abgestuften Diagnostik zum Einsatz kommt. Die PET kann wichtige Zusatzinformationen liefern, wenn andere Verfahren keine verlässlichen Aussagen zur Tumorausbreitung oder dem Therapieansprechen zulassen. Bei dieser Gruppe seltener und lebensbedrohlicher Krebserkrankungen muss stattdessen wieder auf längst überholte diagnostische Verfahren wie der Gallium-Szintigraphie mit einer sehr viel höheren Strahlenbelastung oder andere, für die Betroffenen belastende Interventionen zurückgriffen werden. Für privat Versicherte gelten diese Ausschlüsse nicht.

Die Anwendung und Erstattung der PET ist bei malignen Lymphomen in vielen Ländern Europas und selbst im staatlichen US-amerikanischen Gesundheitssystem bereits seit vielen Jahren unstrittig.

„Mit diesem Beschluss hat der G-BA Deutschland weitgehend von den onkologischen Versorgungsstandards westlicher Gesundheitssysteme abgekoppelt. Es ist anzunehmen, dass der G-BA diese ‚Linie’ auch bei den noch anstehenden Beratungen zur PET bei weiteren Krebsarten beibehalten wird. Der Verweis auf eine weitere Inanspruchnahme dieser Leistungen im Rahmen von Studien erscheint aus Patientenperspektive zynisch, da solche Studien weder flächendeckend noch für die Mehrheit der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen werden. Den gesetzlich Versicherten kann nur noch der Gang vor die Gerichte helfen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Für derart gesundheitlich eingeschränkte Patienten ein völlig unzumutbarer Weg“, sagte Baum.

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