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29. Juni 2010DKG zu den Zulassungsbedingungen für ambulante Leistungen der Kliniken
Schwerkranke müssen zu den Spezialisten in die Krankenhäuser gehen dürfen
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
Anlässlich der Diskussion über das Zulassungsverfahren von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen auf der Gesundheitsministerkonferenz am 1. Juli in Hannover, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„In der Zulassung der Kliniken zu ambulanten spezialärztlichen Leistungen liegt der Schlüssel für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung und Sicherung einer hochwertigen medizinischen Versorgung in Deutschland. Deshalb appellieren die Krankenhäuser an die Gesundheitsministerkonferenz, die Zulassungsbedingungen für die ambulanten Leistungen der Krankenhäuser zu erleichtern. Bestrebungen, die Zulassungen der Krankenhäuser zum Schutz niedergelassener Ärzte zu verschärfen, wären der absolut falsche Weg. Würden die Kliniken nur noch zugelassen werden, wenn nach den völlig veralteten Zulassungskriterien (bevölkerungsbezogene Anhaltszahlen) des niedergelassenen Bereichs Bedarf festgestellt wird, würde die im Gesetz verankerte Öffnung der Kliniken ins Leere laufen. Die ambulant-stationäre Barriere würde nicht ab-, sondern weiter aufgebaut. Die Wahlmöglichkeiten von GKV-Patienten mit Krebserkrankungen und vielen anderen schweren Leiden würden massiv eingeschränkt. Der Zugang zu den Spezialisten in den Krankenhäusern bliebe weitgehend nur den Privatversicherten eröffnet. Statt alle Möglichkeiten zu nutzen und der Bevölkerung in Zeiten eines sich immer stärker darstellenden Ärztenotstandes und allseits beklagter Wartezeiten ein breiteres medizinisches Angebot zu schaffen, würde das Gegenteil erreicht. Nicht nur noch mehr und komplexere Planung, sondern mehr Freiraum für Krankenhäuser und niedergelassene Praxen ist notwendig. Wer die hohen Qualitätsanforderungen erfüllt sollte grundsätzlich zugelassen werden.“
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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