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21. April 2010
DKG zur KBV-Studie "Ökonomische Betrachtung des ambulanten Operierens"

Studie verkennt Versorgungsrealität in Deutschland - Dem Ambulanten Operieren sind Grenzen gesetzt

Diplom-Volkswirt Georg Baum
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
Zu der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Auftrag gegebenen Studie des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren e.V. (BAO) über Einsparmöglichkeiten durch mehr ambulante Operationen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Das Gutachten geht an der Realität der Patientenversorgung in Deutschland vorbei. Auf der Grundlage von vermeintlichen Expertenmeinungen und konstruierten Annahmen werden Szenarien entwickelt, die ein relevantes Potential für die Verlagerung von stationären Operationen in die ambulante Versorgung suggerieren. Der Gutachter führt hierzu selbst aus: ‚Im Rahmen der Untersuchung erfolgt keine Aussage darüber, welcher Anteil an ambulanten Operationen aus medizinischer Sicht tatsächlich möglich ist.’ Darauf kommt es aber entscheidend an! Es ist völlig abwegig, anzunehmen, dass etwa die Implantierung von Herzschrittmachern, die Entfernung von Gallenblasen oder die Operation von Leistenbrüchen unter den gegebenen Rahmenbedingungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung im angenommenen Umfang durchzuführen wären.

Allseits bekannt ist die Berichterstattung über Beschwerden von Patienten über zu kurze Krankenhausaufenthalte und über Defizite der häuslichen ärztlichen Versorgung nach solchen Eingriffen. Bekannt sollte auch sein, dass in vielen Regionen inzwischen die erforderliche intensive hausärztliche Nachbetreuung über das KV-System gar nicht mehr sichergestellt werden kann. Dass die Patienten für Operationen, die theoretisch ambulant möglich sind, die Sicherheit des Krankenhauses suchen, muss ernst genommen werden. Es ist notwendig, alle Anstrengungen darauf zu richten, bestehende Defizite in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zu beseitigen und offensiv die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Kliniken zu erweitern.

In dem Gutachten bleibt völlig unberücksichtigt, dass gerade bei den stationär durchgeführten Operationen, die theoretisch ambulant erbracht werden könnten, regelmäßig sehr intensive Überprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) stattfinden. Die Krankenhäuser sehen sich seit Jahren einer stetig wachsenden Rechtfertigungsbürokratie bei diesen Leistungen ausgesetzt. Diese Operationen werden stationär erbracht, weil es dafür medizinische Gründe gibt. Abwegig und realitätsfremd ist die Vorgehensweise in dem Gutachten, die Vergütungen der stationären Leistungen der Krankenhäuser mit den ambulanten Vergütungen für solche Operationen zu vergleichen und daraus Einsparpotentiale für die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abzuleiten. Es dürfte selbstverständlich sein, dass die vollstationäre Leistungserbringung mit einer 24-Stunden-Rundumversorgung der Patienten nicht vergleichbar ist.

Als Fazit bleibt: Ein dünnes Gutachten, bei dem ‚Äpfel mit Birnen’ verglichen werden. Krankenhäuser werden sich auch weiterhin den Rechtfertigungsanforderungen der Medizinischen Dienste stellen, um ihren Patienten bei erforderlichen Operationen die umfassende Sicherheit des Krankenhauses zu bieten.“

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