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26. Oktober 2009
DKG zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP

Gesundheitszentrum Krankenhaus stärken - nicht schwächen

Diplom-Volkswirt Georg Baum
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
"Die gesundheitspolitischen Passagen des Koalitionsvertrags markieren für das Gesundheitssystem einen ordnungspolitischen Wechsel mit Augenmaß", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, anlässlich der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und FDP.

Danach soll das gegliederte Krankenversicherungssystem wieder mit stärker beitragsautonomen gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung als Vollversicherer stabilisiert und für die demographischen Lasten und den medizinischen Fortschritt zukunftsfest gemacht werden. Baum begrüßte das Bekenntnis der Koalitionäre zum Innovations- und Wachstumspotential des Gesundheitswesens sowie zur Bedeutung seiner Arbeitsplätze: „Die Koalitionspartner haben sich nicht zu erneuten Kostendämpfungsmaßnahmen hinreißen lassen. Die Deckung des krisenbedingten Finanzierungsbedarfs über öffentliche Mittel ist in gleicher Weise wie die Hilfen für Banken und ausgewählte Industriezweige gerechtfertigt.“

Die Krankenhäuser unterstreichen das Bekenntnis von CDU/CSU und FDP zur wohnortnahen und flächendeckenden Krankenhausversorgung und erwarten, dass der Satz des Koalitionsvertrags, der die verlässliche Investitionsfinanzierung der Kliniken anmahnt, auch Konsequenzen hat.

Im Kernbereich der Krankenhausfinanzierung, dem Fallpauschalen-systems (G-DRG), bestätigt der Koalitionsvertrag den geltenden Rahmen. Die Konvergenzphase geht daher planmäßig mit dem laufenden Jahr zu Ende. Baum: „Das schafft die für die Krankenhäuser notwendige Planbarkeit und Berechenbarkeit.“

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Bekenntnis der neuen Koalitionsregierung, die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung weiterentwickeln zu wollen. Dazu bedarf es allerdings keiner kritischen Hinterfragung, wie im Koalitionsvertrag formuliert wurde. Aus der Sicht der Krankenhäuser vordringlich ist der Abbau von Hemmnissen bei der Zulassung der Kliniken nach § 116b SGB V zu spezialärztlichen ambulanten Behandlungen, z. B. von Krebspatienten. „Die Wahlfreiheit der Patienten darf nicht vor den Türen der Krankenhäuser enden“, mahnte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Zu einer besseren Verzahnung der Sektoren gehöre auch der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Trägerschaft von Krankenhäusern. Hier sei die im Koalitionsvertrag vorgesehene Begrenzung der Beteiligung der Kliniken auf unter 50 Prozent für die Vertiefung der sektorenübergreifenden Versorgung hinderlich. Baum: „Die Organisationsstrukturen der medizinischen Versorgung sollten einzig und allein von der bestmöglichen Versorgung der Patienten bestimmt sein.“

Ausdrücklich begrüßen die Krankenhäuser die Initiative der Koalitionäre zur Nachwuchsgewinnung und Förderung des Medizinstudiums sowie die Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Tätigkeiten. Aus Sicht der Krankenhäuser sind gesetzliche Anpassungen notwendig, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern im Gesundheitswesen abzusichern.

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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