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05. Mai 2009
DKG zum BMG-Symposium "Qualitätsorientierte Vergütung im Gesundheitswesen"

Kein verkappter Rabattwettbewerb auf Kosten der Patienten

Diplom-Volkswirt Georg Baum
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
Qualitätsorientierte Vergütung in Form des "pay for performance" sei kein geeignetes Konzept für die regelhafte Vergütung von Krankenhausleistungen. Dies stellte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, vor Teilnehmern aus Wissenschaft, Politik und Gesundheitsversorgung auf dem Symposium fest. Die deutschen Krankenhäuser stellten sich Qualitätsanforderungen und Qualitätstransparenz wie kein anderer Bereich im deutschen Gesundheitswesen - auch in einem weltweit nahezu einmaligen Umfang. Ihr Ziel sei es eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Baum weiter: "Durch niedrigere Vergütungen werden qualitativ problematische Leistungen nicht besser. Ein solches Vergütungssystem wäre medizinisch-ethisch fragwürdig. Qualität, die unter einem von dem Patienten berechtigt erwarteten Standard liegt, kann dauerhaft nicht vergütet werden".

Seit 1997 nehmen die Kliniken erfolgreich mit 3,6 Mio. Fällen pro Jahr an der externen Qualitätssicherung mit „strukturiertem Dialog“ teil, der das Kernstück einer vergleichenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser ist. Auffällige Kliniken, die außerhalb der gemeinsam mit den Kassen definierten Referenzbereiche liegen, analysieren im Dialog mit ärztlichen Visitatoren die Ursachen, vereinbaren Verbesserungsmaßnahmen und lassen die Wirksamkeit kontrollieren. Einmalig für das Gesundheitswesen ist auch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Daten publiziert und die Kliniken ihre Qualitätsberichte unter www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de in das Internet stellen.

Krankenhausleistungen seien hochkomplexe medizinische und pflegerische Dienstleistungen, die grundsätzlich über allgemein gültige Gebührenordnungen zu vergüten seien. Der Wettbewerb fände über die Qualität und nicht über Preise und Rabatte statt. Deshalb plädierten die Krankenhäuser für feste Fallpauschalen-Preise.

Qualitätsorientierte Vergütung sei aber sinnvoll, wenn qualitätsverbessernde Struktur- und Prozessvorgaben von den Krankenhäusern, z. B. aufgrund von Beschlüssen des G-BA zu beachten seien. Für die erhöhten Aufwendungen müssten die Krankenhäuser höhere Vergütungen erhalten.

Baum: „Transparente Qualitätssicherung eignet sich für die stetige Entwicklung bester Versorgungsqualität der Patienten und nicht für einen verkappten Rabattwettbewerb um die billigste Leistung.“ Die Krankenhäuser schlügen vor, mit Krankenkassen im Rahmen von Integrationsverträgen qualitätsorientierte Leistungserbringungsformen und dazu passende Vergütungen vereinbaren zu können.

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