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DKG zum BMG-Symposium "Qualitätsorientierte Vergütung im Gesundheitswesen"
Kein verkappter Rabattwettbewerb auf Kosten der Patienten
Georg Baum
Krankenhausleistungen seien hochkomplexe medizinische und pflegerische Dienstleistungen, die grundsätzlich über allgemein gültige Gebührenordnungen zu vergüten seien. Der Wettbewerb fände über die Qualität und nicht über Preise und Rabatte statt. Deshalb plädierten die Krankenhäuser für feste Fallpauschalen-Preise.
Qualitätsorientierte Vergütung sei aber sinnvoll, wenn qualitätsverbessernde Struktur- und Prozessvorgaben von den Krankenhäusern, z. B. aufgrund von Beschlüssen des G-BA zu beachten seien. Für die erhöhten Aufwendungen müssten die Krankenhäuser höhere Vergütungen erhalten.
Baum: „Transparente Qualitätssicherung eignet sich für die stetige Entwicklung bester Versorgungsqualität der Patienten und nicht für einen verkappten Rabattwettbewerb um die billigste Leistung.“ Die Krankenhäuser schlügen vor, mit Krankenkassen im Rahmen von Integrationsverträgen qualitätsorientierte Leistungserbringungsformen und dazu passende Vergütungen vereinbaren zu können.
Dateien
2009-05-05_PM-DKG-zur-Qualitätssicherung-im-Krankenhaus (doc, 40 KB)
2009-05-05_PM-DKG-zur-Qualitätssicherung-im-Krankenhaus (pdf, 19 KB)Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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