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03. Juni 2004
DKG zum Referentenentwurf eines 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetzes

Verlängerung der Konvergenzphase nicht ausreichend

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Referentenentwurf zu einem 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz in Teilen kritisiert. DKG-Präsident Wolfgang Pföhler bezeichnete den Entwurf als insgesamt "zu kurz gesprungen". Die vorgesehene Verlängerung der Konvergenzphase um nur ein Jahr sei nicht ausreichend, da Systemmängel bis 2008 nicht hinreichend behoben seien. Gleichzeitig sei die Abflachung des Einstiegswinkels zur Konvergenzphase im Jahre 2005 auf nur 15 Prozent bedenklich.

Pföhler appellierte an den Gesetzgeber, den Referentenentwurf nachzubessern. Er betonte, die DKG bleibe bei ihrer Forderung, die Konvergenzphase um zwei Jahre zu verlängern und den Einstiegswinkel auf 10 Prozent abzuflachen. "Anderenfalls müssen wir mit großen Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft rechnen, weil die Budgetveränderungen keinen vollständigen Leistungsbezug haben", warnte der DKG-Präsident. Der Reifegrad des DRG-Systems sei einerseits zu gering und Systemmängel könnten andererseits von der Selbstverwaltung nur sukzessive abgebaut werden.

Positiv beurteilte Pföhler, dass das BMGS der DKG-Forderung nach  einer Korrekturmöglichgkeit für Fehlschätzungen bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes entsprochen habe. Zudem schaffe die Einführung eines Zuschlages für kalkulierende Krankenhäuser wichtige Anreize zur Verbesserung der Kalkulationsqualität. Die DKG begrüße ferner, dass der Gesetzgeber die mit einer pauschalierenden Finanzierung der Ausbildungsstätten einhergehenden Probleme erkannt hat und der Forderung einer stärkeren Individualisierung durch eine krankenhausindividuelle Vereinbarung eines Ausbildungsbudgets Rechnung trägt. Bedenklich sei jedoch die Orientierung an  landesdurchschnittlichen Finanzierungsbeträgen (Richtwerten) ab dem Jahr 2006, die mittelfristig zu einer einheitlichen Höhe der Finanzierungsbeträge führen soll.

Begrüßenswert sei die Klarstellung, dass die zu verhandelnden Regelungen für Zu- und Abschläge auch die Zuschläge für Zentren und Schwerpunkte einschließe. Dies unterstütze die Erfüllung der Aufgaben etwa der Tumorzentren und geriatrischen Zentren.

Als höchst bedenklich bewertete Pföhler die vorgesehene Regelung zur Genehmigungsbedürftigkeit des Landesbasisfallwertes. Diese ist dem Entwurf zufolge nicht vorgesehen; der Klageweg für die Kliniken ist damit ausgeschlossen. Die Regelung, dass eine mögliche Schiedsstellenentscheidung nicht der Genehmigung bedarf, widerspreche zum einen dem Regelungsgehalt des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und biete darüber hinaus nicht mehr die notwendige Rechtssicherheit. Weiterhin bestünden gegen den Ausschluss der Klagemöglichkeit im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Rechtsweggarantie verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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