Inhalt
24. März 2011
- Aufnahme eines „Behandlungsvertragsrechts“ in das Bürgerliche Gesetzbuch
- Konkretisierung der gesetzlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten
- Stärkung des Risikomanagements und der Fehlermeldesysteme zum Beispiel durch finanzielle Anreize
- Förderung des Beschwerdemanagements in Krankenhäusern
- Beweislastumkehr in bestimmten Fällen
- Schaffung einheitlicher außergerichtlicher Schlichtungsverfahren
- Einrichtung spezialisierter Arzthaftungskammern bei den Landgerichten
- Ausweitung des Rechtsschutzes für Patienten bei Berufungsentscheidungen
- Verpflichtung der GKV, die Versicherten bei Verdacht auf Behandlungs- und Pflegefehlern zu unterstützen
- Stärkung der Patientenrechte beim Übergang zwischen den Leistungssektoren (Versorgungsmanagement)
- Verbesserung der Transparenz und Information bei Selektivverträgen und bei Disease-Management-Programmen
- Einführung von Sanktionen bei Verletzung von Verfahrenvorschriften der Krankenkassen (Bsp. Fristüberschreitung)
- Verkürzung der Bewilligungsverfahren bei den Sozialversicherungsträgern
- Beteiligung der Patientinnen und Patienten an Entscheidungen des G-BA und in Gremien auf Landesebene
- Sicherstellung einer dauerhaften unabhängigen Patientenberatung (UPD)
Eckpunkte zu einem Patientenrechtegesetz
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller veröffentliche am 22. März 2011 Eckpunkte zu einem Patientenrechtegesetz (Anlage). Das Papier mit der Überschrift "Grundlagenpapier Patientenrechte in Deutschland" wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz erstellt. Das Gesetz soll als nicht zustimmungspflichtiges Artikelgesetz ausgestaltet werden und noch in diesem Jahr die parlamentarischen Hürden nehmen.
Die wesentlichen Inhalte sind nachfolgend dargestellt:- Aufnahme eines „Behandlungsvertragsrechts“ in das Bürgerliche Gesetzbuch
- Konkretisierung der gesetzlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten
- Stärkung des Risikomanagements und der Fehlermeldesysteme zum Beispiel durch finanzielle Anreize
- Förderung des Beschwerdemanagements in Krankenhäusern
- Beweislastumkehr in bestimmten Fällen
- Schaffung einheitlicher außergerichtlicher Schlichtungsverfahren
- Einrichtung spezialisierter Arzthaftungskammern bei den Landgerichten
- Ausweitung des Rechtsschutzes für Patienten bei Berufungsentscheidungen
- Verpflichtung der GKV, die Versicherten bei Verdacht auf Behandlungs- und Pflegefehlern zu unterstützen
- Stärkung der Patientenrechte beim Übergang zwischen den Leistungssektoren (Versorgungsmanagement)
- Verbesserung der Transparenz und Information bei Selektivverträgen und bei Disease-Management-Programmen
- Einführung von Sanktionen bei Verletzung von Verfahrenvorschriften der Krankenkassen (Bsp. Fristüberschreitung)
- Verkürzung der Bewilligungsverfahren bei den Sozialversicherungsträgern
- Beteiligung der Patientinnen und Patienten an Entscheidungen des G-BA und in Gremien auf Landesebene
- Sicherstellung einer dauerhaften unabhängigen Patientenberatung (UPD)
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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