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GKV-Änderungsgesetz (GKV-ÄndG)
Die DKG stellt den am 24. Februar 2010 im Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-Änderungsgesetz) zur Verfügung (Anlage). Die DKG hat sich mit der als Anlage beigefügten Stellungnahme im Vorfeld positioniert. Im Vergleich zu dem Referentenentwurf findet sich die Klarstellung zu den Personalstellen in der Psychiatrie (§ 6 Abs. 4 BPflV) inhaltsgleich in Artikel 4 wieder. Jedoch wurde die Begründung hierzu erweitert. Aufgenommen wurde ein Hinweis auf allgemeine Prüfrechte der Krankenkassen durch Rahmenvereinbarungen gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Psych-PV.
Die Verlängerung der Möglichkeit zur Abrechung ambulanter Leistungen über private Abrechnungsstellen ist im Gesetzentwurf dem Artikel 13 zugeordnet. Diese Regelung soll am 29. Juni 2010 in Kraft treten (vgl. Artikel 14).Trotz Fristverkürzung wird das parlamentarische Verfahren nicht vor dem
30. Juni 2010 abgeschlossen sein können. Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 9. Juli 2010 in der 2. Lesung abschließend beraten, so dass die Fristverlängerung bei Abrechnung ambulanter Leistungen über private Abrechnungsstellen (Artikel 13) rückwirkend ab 29. Juni 2010 in Kraft treten wird (vgl. Artikel 14).
Die Anhörung im Gesundheitsausschuss ist für den 19. Mai 2010 vorgesehen. Hierzu wird die DKG eine Stellungnahme vorbereiten.
Über das weitere Verfahren werden wir zeitnah informieren.













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