DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

06. Januar 2012

Weiterentwicklung des Versichertenklassifikationsmodells im Risikostrukturausgleich - Anhörung des GKV-Spitzenverbandes zur Auswahl der im Risikostrukturausgleich zu berücksichtigenden Krankheiten im Ausgleichsjahr 2013

Im August 2011 hatten wir darüber informiert, dass die Spitzenverbände zu den Festlegungen der im RSA zu berücksichtigenden Krankheiten nach § 31 Abs. 4 RSAV Stellung nehmen können. Da der Morbi-RSA und das ihm zugrunde liegende Klassifikationsmodell keine direkten Auswirkungen auf die Finanzierung von Krankenhausleistungen haben, hatte die DKG wie angekündigt keine Stellungnahme abgegeben.

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes hat nun einen Vorschlag zur Anpassung des Klassifikationsmodells vorgelegt. Da die Krankenhäuser von den Festlegungen nur mittelbar betroffen sind, wird die DKG auch zu dem Festlegungsentwurf keine Stellungnahme abgeben. Die endgültige Festlegung der im RSA berücksichtigten Krankheiten wird voraussichtlich bis zum 01. März 2012 bekanntgegeben werden.

Das Schreiben des Bundesversicherungsamtes erhalten Sie zu Ihrer Information als Anlage, die in diesem Schreiben genannten Anlagen erhalten Sie bei Bedarf gerne per Mail von Frau Kolasa (b.kolasa@dkgev.de).






Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum