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20. August 2009

Influenza-Schutzimpfung - GKV-Leistungspflichtverordnung

Am 19. August 2009 wurde Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1) vom Bundeskabinett beschlossen. Entgegen dem Entwurf, besteht nunmehr eine generelle Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber ihren Versicherten. Lediglich Schwangere und Versicherte, die bestimmte Vorerkrankungen aufweisen, die in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen arbeiten oder bei Polizei und Feuerwehr tätig sind sollen vorrangig geimpft werden.

Die Rechtsverordnung schafft zudem die Möglichkeit, dass bei freiwillig vom Arbeitgeber durchgeführte Impfungen die Sachkosten durch die Krankenkassen übernommen werden können. Offen bleibt allerdings, wie die Arbeitgeber den Impfstoff erhalten. Ausweislich der Begründung geht die Bundesregierung nämlich davon aus, dass der Impfstoff gegen die neue Influenza A (H1N1) aller Voraussicht nach nicht auf dem Arzneimittelmarkt verfügbar sein wird. Der Impfstoff werde nach seiner Auslieferung an die Länder voraussichtlich in der Verfügungsgewalt der Länder bleiben, die über die öffentlichen Gesundheitsdienste die Impfungen koordinieren.

Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen von Krankenkassen und BMG in der 33. KW. enthält die Verordnung keine Regelung über die Kostenteilung zwischen Bund und Krankenkassen. Die Krankenkassen haben bis Ende 2009 für 30% ihrer Versicherten die Kosten der Impfung in Höhe von max. EUR 28 Mio. an die auf Landesebene einzurichtenden Fonds zu überweisen. Die übrigen Kostenträger (PKV, Träger der Sozialhilfe, Beihilfeträger) können sich an den Zahlungsverfahren beteiligen. Weitere Regelungen trifft die Rechtsverordnung nicht.

Nun liegt es an den Ländern komplementäre Regelungen zu schaffen. Die Umsetzung einschließlich der Beschaffung und Bevorratung des Impfstoffes und dessen Verteilung ist Aufgabe der Länder. Hierzu finden weiterhin koordinierende Gespräche zwischen den Ländern und gemeinsam mit dem Bund statt, die u. a. auch die weitere Finanzierung sicherstellen sollen. Federführend ist das Bundesland Sachsen.

Über den Fortgang der Beratungen werden wir zeitnah informieren.





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