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17. Juli 2009

Bundeskabinett beschließt Sozialbericht 2009

Mit dem Sozialbericht dokumentiert die Bundesregierung regelmäßig den Umfang und die Bedeutung sozialstaatlicher Leistungen und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen zum Ende einer Legislaturperiode. Am 15. Juli 2009 beschloss die Bundesregierung den aktuellen Sozialbericht 2009. Mit dem Sozialbericht dokumentiert die Bundesregierung regelmäßig den Umfang und die Bedeutung sozialstaatlicher Leistungen und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen zum Ende einer Legislaturperiode. Am 15. Juli 2009 beschloss die Bundesregierung den aktuellen Sozialbericht 2009.

Ab Seite 117 des Sozialberichtes 2009 nimmt die Bundesregierung Stellung zu den Reformen im Gesundheitswesen. Beginnend mit den Arz-neimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und dem Vertrags-arztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) sowie dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) bis hin zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) werden die aus Sicht der Regierung wesentlichen Reforminhalte dargestellt. Das Kapitel schließt mit einer tabellarischen Übersicht.

Die soziale Sicherung im europäischen Vergleich wird auf den Seiten 305 ff dargestellt. Im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt beträgt die Sozialleistungsquote Deutschlands 28,7 % und liegt damit um rund 1,8 %-Punkte über dem EU-Durchschnitt von 26,9 %. Erstmals führt Frankreich die Liste an und verdrängt Schweden als das Land mit der traditionell höchsten Sozialleistungsquote. Deutschland nimmt den 6. Platz ein. Die Sozialleistungen werden vom Staat, von Unternehmen und von privaten Haushalten aufgebracht. Bei der Beteiligung der Versicherten führt Deutschland das Feld mit Österreich an und wird nur noch von Slowenien übertroffen.

Den Sozialbericht 2009 erhalten Sie unter folgendem Link:

http://www.bmas.de/coremedia/generator/33916/property=pdf/a101-09__sozialbericht__2009.pdf





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