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15. Juli 2009
Mit der Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,9% realisiert die Bundesregierung zum 1. Juli 2009 einen weiteren Teil des zweiten Konjunkturpaketes, der die Beitragszahler um rund 6 Mrd. Euro jährlich entlasten soll. Eine weitere Steuerentlastung in Höhe von rund 10 Mrd. Euro hat der Bundesrat am 10.07.2009 bestätigt. Von 2010 an sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig steuerbefreit.
Erwartungsgemäß hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Juli 2009 die AMG-Novelle, das Assistenzpflegebedarfsgesetz und das Gesetz zur Änderung medizin-produktrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurden das Gesetz zur diamorphingeschützten Substitutionsbehandlung und das Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Patientenverfügungen). Bereits im Juni bestätigte der Bundesrat das Bundeskrebsregisterdatengesetz als Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform. Über die Änderung der Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten zur Schaffung einer Modellklausel für die zeitlich begrenzte Universitätsausbildung wird der Bundesrat erst in der Septembersitzung beschließen.
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) enthält trotz massiver Intervention der DKG und vieler betroffener Krankenhäuser Regelungen zur Offenlegung der Bezugspreise bei parenteralen Zubereitungen. Die Regierung rechnet mit Einsparungen in Höhe von 300 Mio. Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen und entsprechenden Einnahmeausfällen im Offizin- und Krankenhausbereich. Die AMG-Novelle beinhaltet zudem eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes, die eine vollständige Konvergenz auf die Landesbasisfallwerte im Jahre 2009 sicherstellen soll. Entgegen anderslautender Berichte beinhaltet die AMG-Novelle keine weiteren Änderungen zum KHRG. Die in erster Lesung des Bundesrates geforderte 90%ige Finanzierung der Hauptabteilungs-DRG bei honorarvertraglich erbrachten belegärztlichen Leistungen wurde bereits in der Gegenäußerung der Bundesregierung zurückgewiesen. Hier muss in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Anlauf gestartet werden.
Zur AMG-Novelle hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, die sich gegen bundespolitische Bestrebungen zum Zentralismus und den föderalen Staatsaufbau wendet. Hintergrund für diese Forderung ist eine Neuregelung in der AMG-Novelle, dass landesunmittelbare Krankenkassen künftig auch vom Bundesversicherungsamt direkt geprüft werden können. Diese Entschließung korrespondiert mit einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz am 24./25. Juni 2009 in Erfurt. Die Landesminister plädieren dabei für die Erhaltung der Ländergestaltungsmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik. Mit dem Ziel einen ordnungspolitischen Rahmen für eine sektorenübergreifende Sicherstellung sowie eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung zu definieren, wird die GMK eine Staatssekretärsarbeitsgruppe einrichten. Diese Arbeitsgruppe soll u. a. auch prüfen, in welchem Verhältnis künftig Kollektiv- und Selektivverträge stehen. Die Ergebnisse sollen der GMK im Jahre 2010 vorgelegt werden.
Weitere Beschlüsse der GMK u. a. zur Neuregelung der Vergütung bei Organspenden, zur Qualitätssicherung und zum Infektionsschutz sowie zur europäischen Gesundheitspolitik und zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe finden Sie unter folgendem Link:
http://www.gmkonline.de/index.php?&nav=beschluesse_82
Die Beschlüsse entsprechen ganz überwiegend den Empfehlungen der Amtschefkonferenz Ende April in Weimar.
Sachstand zur Gesundheitspolitik
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben sich in die Sommerpause vor der Bundestagswahl verabschiedet. Wegen der Verfassungswidrigkeit des Begleitgesetzes zum Ratifizierungsverfahren des EU-Vertrages von Lissabon, hat der Bundestagspräsident allerdings zwei Plenarsitzungen vor der Bundestagswahl terminiert. Diese finden am 26. August und 8. September 2009 statt.
Wir informieren nachfolgend über die zum Ende der Legislaturperiode beschlossenen Gesetze sowie über aktuelle politische Entwicklungen und Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz.Mit der Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,9% realisiert die Bundesregierung zum 1. Juli 2009 einen weiteren Teil des zweiten Konjunkturpaketes, der die Beitragszahler um rund 6 Mrd. Euro jährlich entlasten soll. Eine weitere Steuerentlastung in Höhe von rund 10 Mrd. Euro hat der Bundesrat am 10.07.2009 bestätigt. Von 2010 an sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig steuerbefreit.
Erwartungsgemäß hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Juli 2009 die AMG-Novelle, das Assistenzpflegebedarfsgesetz und das Gesetz zur Änderung medizin-produktrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurden das Gesetz zur diamorphingeschützten Substitutionsbehandlung und das Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Patientenverfügungen). Bereits im Juni bestätigte der Bundesrat das Bundeskrebsregisterdatengesetz als Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform. Über die Änderung der Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten zur Schaffung einer Modellklausel für die zeitlich begrenzte Universitätsausbildung wird der Bundesrat erst in der Septembersitzung beschließen.
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) enthält trotz massiver Intervention der DKG und vieler betroffener Krankenhäuser Regelungen zur Offenlegung der Bezugspreise bei parenteralen Zubereitungen. Die Regierung rechnet mit Einsparungen in Höhe von 300 Mio. Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen und entsprechenden Einnahmeausfällen im Offizin- und Krankenhausbereich. Die AMG-Novelle beinhaltet zudem eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes, die eine vollständige Konvergenz auf die Landesbasisfallwerte im Jahre 2009 sicherstellen soll. Entgegen anderslautender Berichte beinhaltet die AMG-Novelle keine weiteren Änderungen zum KHRG. Die in erster Lesung des Bundesrates geforderte 90%ige Finanzierung der Hauptabteilungs-DRG bei honorarvertraglich erbrachten belegärztlichen Leistungen wurde bereits in der Gegenäußerung der Bundesregierung zurückgewiesen. Hier muss in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Anlauf gestartet werden.
Zur AMG-Novelle hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, die sich gegen bundespolitische Bestrebungen zum Zentralismus und den föderalen Staatsaufbau wendet. Hintergrund für diese Forderung ist eine Neuregelung in der AMG-Novelle, dass landesunmittelbare Krankenkassen künftig auch vom Bundesversicherungsamt direkt geprüft werden können. Diese Entschließung korrespondiert mit einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz am 24./25. Juni 2009 in Erfurt. Die Landesminister plädieren dabei für die Erhaltung der Ländergestaltungsmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik. Mit dem Ziel einen ordnungspolitischen Rahmen für eine sektorenübergreifende Sicherstellung sowie eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung zu definieren, wird die GMK eine Staatssekretärsarbeitsgruppe einrichten. Diese Arbeitsgruppe soll u. a. auch prüfen, in welchem Verhältnis künftig Kollektiv- und Selektivverträge stehen. Die Ergebnisse sollen der GMK im Jahre 2010 vorgelegt werden.
Weitere Beschlüsse der GMK u. a. zur Neuregelung der Vergütung bei Organspenden, zur Qualitätssicherung und zum Infektionsschutz sowie zur europäischen Gesundheitspolitik und zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe finden Sie unter folgendem Link:
http://www.gmkonline.de/index.php?&nav=beschluesse_82
Die Beschlüsse entsprechen ganz überwiegend den Empfehlungen der Amtschefkonferenz Ende April in Weimar.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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