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19. Juni 2009
Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 42,5 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 41,4 Mrd. Euro gegenüber. Die gesetzlichen Krankenkassen haben damit in den ersten drei Monaten nach Einführung des Gesundheitsfonds (scheinbar) einen Überschuss von ca. 1,1 Mrd. Euro erzielt. Allerdings setzt sich die Einnahmeseite nicht nur aus den Mitgliedsbeiträgen der Versicherten und dem Steuerzuschuss zusammen, sondern auch aus gesetzlich möglichen vorgezogenen Bundeszuschussraten in Höhe von insgesamt rd. 1,26 Mrd. Euro. Auf die gute Einnahmesituation hat zudem die mit Einführung des Gesundheitsfonds anteilige Verteilung der Beitragseinnahmen aus Weihnachtsgeldern auf die einzelnen Monate Einfluss. Im vergangenen Jahr entfielen diese Beitragsanteile ausschließlich auf das letzte Quartal. Nach alledem erscheint ein Vergleich der Einnahmesituation mit dem ersten Quartal des Vorjahres nur bedingt möglich.
In seiner Pressemitteilung trifft das BMG folgende Aussage zur Krankenhausfinanzierung: „Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) werden ab 2009 die für die Jahre 2008 und 2009 tariflich vereinbarten Personalkostensteigerungen, soweit diese über die Grundlohnentwicklung hinausgehen und tatsächlich bezahlt werden, zu 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert. Auch zur Verbesserung der Situation im Pflegebereich der Krankenhäuser sind zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten (90 % Anteil der Kassen) für bis zu 17.000 Neueinstellungen von Pflegekräften in den nächsten Jahren vorgesehen.“
Die Auswirkungen des KHRG auf die Zahlen des ersten Quartals dürften dort allerdings noch nicht maßgeblich abgebildet sein. So werden die Finanzhilfen des KHRG wohl erst im zweiten Halbjahr 2009 ihre volle Wirkung entfalten.
Das BMG nutzt die Gelegenheit, um auf die zusätzlichen Finanzmittel des Konjunkturpaktes II hinzuweisen. „Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser im Rahmen des Konjunkturpakets II in diesem und im kommenden Jahr zusätzliche Mittel zur Finanzierung dringend erforderlicher Krankenhausinvestitionen. Der Bund beteiligt sich an zusätzlichen Investitionen der Länder mit 75 %.“
Die Unterstützung der (Landes-)Finanzierung von Investitionen zugelassener Krankenhäuser durch den Bund ist sehr zu begrüßen. Die Höhe des zugesagten Finanzzuschusses des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 leistet einen wertvollen Beitrag zu der seit Jahren rückläufigen Investitionsfinanzierung der Länder. Allerdings bestätigt ein Anfang 2008 vom BMG in Auftrag gegebenes Gutachten einen wesentlich höheren Investitionsbedarf.
GKV-Finanzentwicklung im ersten Quartal 2009
Am 12. Juni 2009 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Daten zur Finanzentwicklung der GKV im ersten Quartal 2009 veröffentlicht (Anlage).
Die Leistungsausgaben je Mitglied sind danach im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres um 6,5 % gestiegen. Der Anstieg der Ausgaben für die stationäre Versorgung je Versicherten ist mit 5,6 % geringer als der durchschnittliche Kostenanstieg ausgefallen. Aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds werden die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Versicherten künftig nur noch halbjährlich ausgewiesen, so dass zum Berichtszeitpunkt keine Zahlen vorlagen. Dem Vernehmen nach soll sich die Finanz- und Wirtschaftskrise im ersten Quartal 2009 jedoch noch nicht signifikant auf die beitragspflichtigen Einnahmen ausgewirkt haben.Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 42,5 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 41,4 Mrd. Euro gegenüber. Die gesetzlichen Krankenkassen haben damit in den ersten drei Monaten nach Einführung des Gesundheitsfonds (scheinbar) einen Überschuss von ca. 1,1 Mrd. Euro erzielt. Allerdings setzt sich die Einnahmeseite nicht nur aus den Mitgliedsbeiträgen der Versicherten und dem Steuerzuschuss zusammen, sondern auch aus gesetzlich möglichen vorgezogenen Bundeszuschussraten in Höhe von insgesamt rd. 1,26 Mrd. Euro. Auf die gute Einnahmesituation hat zudem die mit Einführung des Gesundheitsfonds anteilige Verteilung der Beitragseinnahmen aus Weihnachtsgeldern auf die einzelnen Monate Einfluss. Im vergangenen Jahr entfielen diese Beitragsanteile ausschließlich auf das letzte Quartal. Nach alledem erscheint ein Vergleich der Einnahmesituation mit dem ersten Quartal des Vorjahres nur bedingt möglich.
In seiner Pressemitteilung trifft das BMG folgende Aussage zur Krankenhausfinanzierung: „Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) werden ab 2009 die für die Jahre 2008 und 2009 tariflich vereinbarten Personalkostensteigerungen, soweit diese über die Grundlohnentwicklung hinausgehen und tatsächlich bezahlt werden, zu 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert. Auch zur Verbesserung der Situation im Pflegebereich der Krankenhäuser sind zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten (90 % Anteil der Kassen) für bis zu 17.000 Neueinstellungen von Pflegekräften in den nächsten Jahren vorgesehen.“
Die Auswirkungen des KHRG auf die Zahlen des ersten Quartals dürften dort allerdings noch nicht maßgeblich abgebildet sein. So werden die Finanzhilfen des KHRG wohl erst im zweiten Halbjahr 2009 ihre volle Wirkung entfalten.
Das BMG nutzt die Gelegenheit, um auf die zusätzlichen Finanzmittel des Konjunkturpaktes II hinzuweisen. „Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser im Rahmen des Konjunkturpakets II in diesem und im kommenden Jahr zusätzliche Mittel zur Finanzierung dringend erforderlicher Krankenhausinvestitionen. Der Bund beteiligt sich an zusätzlichen Investitionen der Länder mit 75 %.“
Die Unterstützung der (Landes-)Finanzierung von Investitionen zugelassener Krankenhäuser durch den Bund ist sehr zu begrüßen. Die Höhe des zugesagten Finanzzuschusses des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 leistet einen wertvollen Beitrag zu der seit Jahren rückläufigen Investitionsfinanzierung der Länder. Allerdings bestätigt ein Anfang 2008 vom BMG in Auftrag gegebenes Gutachten einen wesentlich höheren Investitionsbedarf.
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