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Bundesärztetag und KBV richten Forderung an die Politik
Die Delegierten des Bundesärztetags haben auf der 112. Sitzung in der vergangenen Woche in Mainz zahlreiche Beschlüsse zur Zukunft des Gesundheitswesens gefasst. Mit ihren Forderungen richten sich die Ärzte zum einen an die Versicherten, von de-nen sie mehr Gesundheits- und Kostenbewusstsein erwarten. Daneben machen sich die Mediziner für eine Gesundheitsversorgung stark, die bei Stärkung der Selbstverwaltung und der Wiederherstellung der ärztlichen Freiberuflichkeit die Sicherstellung der wohnortnahen ambulanten Versorgung gewährleistet. Letztere soll insbesondere durch Förderung von "Medizinischen Versorgungszentren" (MVZ) in ärztlicher Träger-schaft aufrecht erhalten werden.
Im stationären Bereich, so die Delegierten, sei es dringend erforderlich, die Krankenhausfinanzierung mit dem Ziel einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Patientenversorgung zeitnah auf eine solide, zukunftsfähige Grundlage zu stellen. Dabei müsse die Investitionskraft der Krankenhäuser gestärkt werden. Eine klare Absage erteilen die Mediziner hingegen einer planlosen Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen nach § 116 b SGB V, da neben unstreitig zur Maximalmedizin gehörenden Spezialdisziplinen der Medizin gleichrangig auch Elemente flächendeckender Versorgung mitgeregelt werden sollen. Daher seien diese Regelungen „hochkonfliktiv“.Aus Sicht der DKG ist auch eine Erklärung zur gescheiterten Novelle der EU Arbeitszeitrichtlinie interessant. Die Delegierten des Ärztetags treten zwar nach wie vor für die Gewichtung der Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit ein, eröffnen aber – wenn auch nur für klar definierte Ausnahmetatbestände – eine Möglichkeit, im Rahmen des so genannten „opt-out“ eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von mehr als 48 Stunden zuzulassen (den entsprechenden Beschluss finden Sie auf Seite 101 des Beschlussprotokolls).
Um dem sich verschärfenden Ärztemangel begegnen zu können, halten die Ärzte eine Aufstockung der Studierendenzahlen im Fach Medizin für unumgänglich. Zu diesem Zweck sollen auch solche Bewerber zugelassen werden, die den Numerus clausus nicht erfüllen. Dabei könnten Interessierte berücksichtigt werden, die ihre Eignung für den Arztberuf durch andere Leistungen nachgewiesen haben. Die Zulassungskriterien im Einzelnen sowie den entsprechenden Beschluss finden Sie auf Seite 69 des Beschlussprotokolls.
Das Beschlussprotokoll des 112. Ärztetags können Sie hier nachlesen:
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/112DAETBeschlussprotokoll20090525.pdf
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenärztlichen Vereini-gungen (KVen) haben bei ihrer Vertreterversammlung in Mainz ein Strategie- und For-derungspapier verabschiedet, welches sich in seiner inhaltlichen Ausrichtung weitge-hend mit den Erklärungen der Ärzte deckt. Die KBV sieht die Freiberuflichkeit besonders durch zunehmende Fremdkapitalisierung der ambulanten Versorgung gefährdet und spricht sich deutlich gegen die Übernahme durch „gewinnorientierte Kapitalunternehmen“ aus. Die KBV unterbreitet der Politik zudem ein modifiziertes Konzept ihres Versorgungsstufenmodells. Spezialisierte fachärztliche Versorgung soll demnach unter einheitlichen Rahmenbedingungen von niedergelassenen Ärzten wie Krankenhäusern angeboten werden.
Das Strategie- und Forderungspapier der KBV sowie die Reden der KBV – Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden der Vertreterversammlung finden Sie bei nachstehendem Link:
http://www.kbv.de/23390.html
Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie gleichzeitig einen Hinweis auf die Ergebnisse einer Umfrage der KBV zu MVZ. Die KBV kommt zu der Überzeugung, dass MVZ sich seit ihrer Einführung im Jahr 2004 etabliert hätten. Die „MVZ-Survey“ biete darüber hinaus einen interessanten Einblick in die Ausgestaltung der MVZ, beispielsweise hin-sichtlich betriebswirtschaftlicher Organisation, Qualitätsmanagement und Kooperati-onsvorhaben.
Informationen zur MVZ-Survey 2008 der KBV finden Sie bei diesem Link:
http://www.kbv.de/9157.html














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