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19. Mai 2009
Das BMG sieht sich bestätigt, dass die erweiterten Wahlmöglichkeiten bei der Kostenerstattung an den Bedürfnissen der Versicherten vorbeigehen. Der GKV-Spitzenverband wertet die Zahlen hingegen als Indiz dafür, dass die neue Kostenerstattungsregelung den Interessen der Versicherten in großem Maße gerecht wird.
Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenerstattung und Stellungnahme des BMG
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden die Wahlmöglichkeiten für GKV-Versicherte zur Kostenerstattung erweitert. Seit dem 1. April 2007 können GKV-Versicherte die Kostenerstattung statt der Sachleistung auch für einzelne Leistungsbereiche wählen. Im Zuge des GKV-WSG wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt, dem BMG binnen 2 Jahren einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Dem als Anlage beigefügten Bericht des GKV-Spitzenverbandes sowie der Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums ist zu entnehmen, dass die Anzahl der GKV-Versicherten, die Kostenerstattung wählten, um rund 10.000 Personen oder 8 % gestiegen ist. Verglichen mit der Gesamtzahl der GKV-Versicherten sei dies aber ein verschwindend geringer Teil (0,19 %). Von der mit dem GKV-WSG geschaffenen Möglichkeit zur Beschränkung der Kostenerstattung auf einzelne Leistungsbereiche, machten knapp 2/3 der Versicherten Gebrauch. Eine Beschränkung der Kostenerstattung auf stationäre Behandlung wählten wiederum nur 10 % der Versicherten.Das BMG sieht sich bestätigt, dass die erweiterten Wahlmöglichkeiten bei der Kostenerstattung an den Bedürfnissen der Versicherten vorbeigehen. Der GKV-Spitzenverband wertet die Zahlen hingegen als Indiz dafür, dass die neue Kostenerstattungsregelung den Interessen der Versicherten in großem Maße gerecht wird.
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