Inhalt
08. April 2009
Die CSU fordert darüber hinaus, die gesetzlichen Regelungen über ambulante Behandlungen im Krankenhaus (§116 B SGB V) auf hoch spezialisierte Leistungen für wirklich seltene Erkrankungen zu beschränken sowie ambulante Operationen im Krankenhaus auf besondere Fälle zu reduzieren. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Wesentlich sei dabei vor allem, dass diese von Ärzten als Träger verantwortlich geführt werden. Kapitalgesellschaften als Träger von MVZ werden abgelehnt.
Der Parteivorstand, der sich insgesamt für eine Aufwertung des freien Arztberufs ausspricht, fordert ebenso, dass das Belegarztsystem ausgebaut werden soll. In der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten können weitere Vorteile bei der Notfallversorgung im Bereitschaftsdienst sowie bei der integrierten Versorgung für den Patienten generiert werden. Niedergelassene Ärzte sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, eine geringe Bettenzahl für Patienten vorzuhalten, die zwar nicht in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen, aber dennoch nicht zu Hause bleiben können („betreutes Schlafen“).
CSU-Vorstand berät über die Zukunft des Gesundheitswesens
Auf seiner Klausurtagung im bayerischen Kloster Banz hat der Vorstand der CSU am vergangenen Wochenende über die Zukunft des Gesundheitswesens beraten. Dabei wurde das Konzept "Patienten und Ärzte stärken - Für eine solidarische und menschliche Medizin - gegen Bürokratie und Staatsmedizin" einstimmig beschlossen.
In dem Dokument sprechen sich die Mitglieder des Parteivorstands gegen die Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes aus. Nur mit einer Krankenhausplanung auf Landesebene und über den gezielten Einsatz von Steuermitteln auf Landesebene (duale Finanzierung) könne man den regionalen Besonderheiten gerecht werden.Die CSU fordert darüber hinaus, die gesetzlichen Regelungen über ambulante Behandlungen im Krankenhaus (§116 B SGB V) auf hoch spezialisierte Leistungen für wirklich seltene Erkrankungen zu beschränken sowie ambulante Operationen im Krankenhaus auf besondere Fälle zu reduzieren. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Wesentlich sei dabei vor allem, dass diese von Ärzten als Träger verantwortlich geführt werden. Kapitalgesellschaften als Träger von MVZ werden abgelehnt.
Der Parteivorstand, der sich insgesamt für eine Aufwertung des freien Arztberufs ausspricht, fordert ebenso, dass das Belegarztsystem ausgebaut werden soll. In der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten können weitere Vorteile bei der Notfallversorgung im Bereitschaftsdienst sowie bei der integrierten Versorgung für den Patienten generiert werden. Niedergelassene Ärzte sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, eine geringe Bettenzahl für Patienten vorzuhalten, die zwar nicht in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen, aber dennoch nicht zu Hause bleiben können („betreutes Schlafen“).
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/5902/cat/22/start/40














Druckversion
Seite weiterleiten
Sitemap