FAQ
Krankenhäuser, die bereits vorhandene Stellen umwidmen und mit einem Arzt in Weiterbildung besetzen, der die Absicht hat, Facharzt für Allgemeinmedizin zu werden, erhalten einen finanziellen Zuschuss im Rahmen des Programms zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.
MehrDer Gesetzgeber hat alle Einrichtungen nach § 108 und § 111 SGB V in das Förderprogramm aufgenommen.
MehrZur Förderung des zusätzlichen Erwerbs von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten wird für den Besuch von für die hausärztliche Weiterbildung relevanten Weiterbildungskursen oder ähnlichen Qualifikationsmaßnahmen ein jeweils einmaliger Zuschuss in Höhe von 150 Euro gewährt, soweit das Krankenhaus einen mindestens gleich hohen Zuschuss zahlt.
MehrNach der fristgerechten Vorlage des Nachweises erhalten Sie einen Bescheid über die voraussichtliche Förderhöhe, die Sie bitte an Ihre hausinterne Buchhaltung weiterleiten.
MehrErstrecken sich Weiterbildungsabschnitte über mehrere Kalenderjahre, so hat das Krankenhaus grundsätzlich zwei Möglichkeiten hinsichtlich des Zeitpunktes der Nachweiserbringung. Beispiel: Weiterbildung läuft vom 01.09.2010 bis 31.12.2011.
MehrBitte prüfen Sie vor Versendung des Nachweises die Nachweisunterlagen:
Mehr1. Nach Abschluss des Weiterbildungsabschnittes in einem Fachgebiet muss vom weiterbildenden Arzt für den teilnehmenden weiterzubildenden Arzt ein Abschlusszeugnis in Form eines qualifizierten Arbeitszeugnisses erstellt werden.
MehrDie Vertragspartner hatten sich darauf verständigt, dass jeder Arzt in Weiterbildung mit Beginn der Förderung eine eineindeutige, bundesweit gültige Nummer zum Zwecke der Administration der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin erhält.
MehrDas Institutionskennzeichen dient der Abrechnung mit den Krankenkassen.
MehrÄnderungen im Weiterbildungsverlauf wie z.B. Mutterschutz- und Erziehungszeiten, Unterbrechungen wegen Auslandsaufenthalt sind der Registrierstelle der DKG kurzfristig schriftlich mitzuteilen.
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