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11. Januar 2012
Grundlage ist die geltende Weiterbildungsordnung des jeweiligen Ärztekammerbereiches.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Für Weiterbildungsabschnitte, die im Fachgebiet Innere Medizin mit Schwerpunkten absolviert werden: 1.020,00 € pro Monat für eine Vollzeitstelle.
Den Förderbetrag von 1.750,00 € erhält das Krankenhaus, wenn der Teilnehmer die Weiterbildung in folgenden Fachgebieten absolviert: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.Grundlage ist die geltende Weiterbildungsordnung des jeweiligen Ärztekammerbereiches.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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