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11. Januar 2012

Welche Zeiträume können gefördert werden?

Es können alle Zeiträume gefördert werden, die der Teilnehmer noch für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin benötigt.

Grundlage der Berechnung ist die im jeweiligen Kammerbereich geltende Weiterbildungsordnung. Hierin sind die anrechenbaren Abschnitte detailliert aufgelistet.

Beispielsweise sind Weiterbildungsabschnitte in folgenden Fachgebiete förderfähig: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.





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