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Ambulante Krankenhausbehandlung
Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung in den Jahren 2011 und 2012
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 5./11. Oktober 2010 einen Beschluss zum bundeseinheitlichen Orientierungswert, zur Vergütung bei Unter- und Überversorgung und Anpassung des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs mit Wirkung zum 01.01.2011 getroffen. »
Zu- und Abschläge für Über- und Unterversorgung nach § 87a Absatz 2 Satz 2 bis 5 SGB V beim Ambulanten Operieren nach § 115b SGB V
Die Vertragsparteien des AOP-Vertrages haben vereinbart, bis zum 30.09.2010 zu prüfen, wie die o.g. Zu- und Abschläge auf die von Krankenhäusern erbrachten Leistungen umgesetzt werden sollen. Gemäß § 7 Absatz 1 des AOP-Vertrag vom 04.12.2009 wurde von den Vertragsparteien vereinbart, bis zum 30.09.2010 zu prüfen, wie die noch ausstehende Klärung der Umsetzungsfragen nach Nr. 2.2 des vom Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V am 02.09.2009 beschlossenen Teils D des Beschlusses zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2010 auf die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 87 Abs 2e SGB V bei der Vergütung der Ambulanten Operationen ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigen ist. »
Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Aufgrund einzelner Rückfragen aus dem Mitgliederbereich möchten wir in diesem besonderen Fall auf zwei Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 01. Juli 2010 aufmerksam machen, die bereits im März/April 2010 im vollen Umfang durch die entsprechenden Organe bekanntgemacht wurden. »
Umsetzungshinweise der DKG zum neuen Vertrag gemäß § 115b Abs. 1 SGB V
Wie zu den durch das Erweiterte Bundesschiedsamt festgesetzten Verträgen nach § 115b Abs. 1 SGB V der Jahre 2005 und 2006 (letzterer kam bis zum 31. Dezember 2009 zur Anwendung) möchten wir den Krankenhäusern auch zu der aktuellen zum 01. Januar 2010 in Kraft getretenen Vereinbarung vom 04. Dezember 2009 eine Hilfestellung in Form von Umsetzungshinweisen zur Verfügung stellen (Anlage). Diese wurden mit ausgewählten Mitgliedern der Kommission "Leistungsentgelte", bei denen wir uns auf diesem Wege herzlich für die Mitarbeit bedanken wollen, abgestimmt. »
Abrechnung der Labordiagnostik bei Verdacht auf die Neue Grippe (Influenza A/H1N1, "Schweinegrippe") in der ambulanten Versorgung - Beschluss des EBM-Bewertungsausschusses mit Wirkung zum 17.08.2009
Der EBM-Bewertungsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung einen Beschluss zur Abrechnung der Labordiagnostik in der ambulanten Versorgung getroffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat über den Beschluss, der bereits am 17.08.2009 in Kraft tritt, vorab per Rundschreiben informiert (Anlage, Quelle: www.kbv.de/24446.html). »
Abrechnung der Labordiagnostik bei Verdacht auf die Neue Grippe (Influenza A/H1N1, "Schweinegrippe") in der ambulanten Versorgung
In den letzten Tagen erreichten uns aus dem Mitgliedsbereich eine Vielzahl von Meldungen, dass die Verdachtsfälle auf die "Neue Grippe" (Influenza A/H1N1, "Schweinegrippe") in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser stark zugenommen haben und diese Entwicklung aktuell durch die Urlaubsrückkehrer verstärkt wird. Insbesondere die ungeklärte Situation der Abrechnung der ambulant durchgeführten Diagnostik sei angesichts der steigenden Fallzahlen nicht tragbar. »
Abrechnungsfähigkeit des Influenzaschnelltests bei Verdacht auf Schweinegrippe (H1N1) im Rahmen der ambulanten Notfallbehandlung
Nach Informationen aus dem DKG-Mitgliedsbereich wird die Abrechnung von Influenzaschnelltests, die auf Grund des Verdachts auf Schweinegrippe im Rahmen der ambulanten Notfallbehandlung durch die Krankenhäuser erbracht werden, von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) i.d.R. nicht akzeptiert wird. Die Problematik resultiert daraus, dass der Influenzaschnelltest grds. nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist und der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) daher hierfür keine entsprechende Gebührenposition vorsieht. »
Inkrafttreten des EBM 2008 zum 01.01.2008
Die in Folge der Beschlusslage veröffentlichte Neufassung des EBM zum 01.01.2008 stand unter dem Vorbehalt redaktioneller Anpassungen sowie der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). »
Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Einführung des EBM 2008 zum 01.01.2008
Mit dem zum 01.04.2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V beauftragt, den derzeit gültigen EBM 2000plus zu überarbeiten und u.a. eine weitergehende Pauschalierung der Einzelleistungen vorzusehen (§ 87 Abs. 2d Satz 3 SGB V neu). »
AOP Umsetzungshinweise 2006 - Umsetzungshinweise der DKG zum Vertrag gemäß § 115 b Abs. 1 SGB V vom 17. August 2006
Das erweiterte Bundesschiedsamt hat am 17. August 2006 den Vertrag gemäß § 115 b Abs. 1 SGB V für das ambulante Operieren festgesetzt, der am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. »














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