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27. Januar 2012

Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2012

Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben sich im Spitzengespräch am 08.12.2011 auf eine "Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2012" verständigt. Die Höhe des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2012 beträgt 1,14 Euro. Ergänzend zu der Vereinbarung haben die Selbstverwaltungspartner wie den Vorjahren Hinweise zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags abgestimmt.







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