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Zuzahlungsinkasso nach § 43b Abs. 3 SGB V
Aufgrund der Änderung von § 43b Abs. 3 SGB V durch das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) mit Wirkung zum 01.01.2011 hatten sich die DKG-Geschäftsstelle und der GKV-Spitzenverband über die erforderlichen Anpassungen der ZuzV vom 16.06.2009 verständigt. »
Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif für das Jahr 2010
In der vorbezeichneten Angelegenheit hat die DKG die in der Broschüre "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarung für Krankenhäuser" enthaltenen Anlagen 1 und 2 zu den stationären Behandlungsverträgen (Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif) mit Blick auf das kommende Jahr überarbeitet. Dabei wurden in beiden Tarifwerken zunächst redaktionelle Änderungen vorgenommen. »
Wahlleistung Unterkunft: Anpassung für Preise der Komfortelemente für das Jahr 2012
Nach Abstimmung mit dem PKV-Verband informieren wir über die Fortschreibung der Preise für die Komfortelemente für das Jahr 2012 informieren. Die in der Anlage 2 zur Gemeinsamen Empfehlung genannten Preisempfehlungen für Komfortelemente i.S.d. § 2 und die bereits mit den Krankenhäusern vereinbarten Preise für die Komfortelemente werden ab dem 1. Januar 2012 wie folgt angepasst: »
Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif für das Jahr 2011
Wie jedes Jahr hat die Geschäftsstelle die in der DKG-Broschüre "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser" enthaltenen Anlagen 1 und 2 zu den stationären Behandlungsverträgen (Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif) mit Blick auf das kommende Jahr überarbeitet. Dabei wurden in beiden Tarifwerden zunächst redaktionelle Änderungen vorgenommen. »
Abrechnung ambulanter Krankenhausleistungen gegenüber der CITY BKK
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben ergänzende Hinweise für die Abrechnung ambulanter Krankenhausleistungen gegenüber der CITY BKK abgestimmt. »
Ambulante Leistungen im Krankenhaus für Privatpatienten
Private Krankenversicherungen vertreten gegenüber Krankenhäusern oftmals die Auffassung, dass ambulante privatärztliche Leistungen eines Krankenhauses zwingend nach den Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen seien. Einzelne Krankenhäuser haben demgegenüber darauf hingewiesen, dass hierdurch keine adäquate Vergütung des wirtschaftlichen Aufwandes der Krankenhäuser erfolge. Aktuell hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einem Krankenhaus mitgeteilt, dass sich die Abrechnung von ambulanten Operationen im Rahmen eines Behandlungsvertrages mit einem Klinikbetreiber ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen mit dem Patienten richtet und nicht den Vorgaben der GOÄ oder des Krankenhausentgeltgesetzes unterliegt. Dies bestätigt die von der DKG vertretene Auffassung und gilt unabhängig von der Art der geplanten ambulanten Leistung (im vorliegenden Fall handelte es sich um eine ambulante Operation). »
Rechnungsmuster nach § 8 Abs. 9 KHEntgG
Die überarbeitete Fassung des Rechnungsmusters nach § 8 Abs. 9 KHEntgG liegt nunmehr vor. »
Rechnungsmuster nach § 8 Abs. 9 KHEntgG
Nach § 8 Abs. 9 KHEntgG ist selbstzahlenden Patienten eine verständlich und nachvollziehbar gestaltete Rechnung zu erteilen, die auch die jeweils zu berücksichtigenden Zu- bzw. Abschläge beinhaltet (§ 8 Abs. 9 S. 4 KHEntgG). Das von der DKG zur Verfügung gestellte Rechnungsmuster ist für das Jahr 2011 überarbeitet worden. Einzige Änderung ist die Aufnahme des Abschlages für Mehrleistungen gemäß § 4 Abs. 2a KHEntgG. Die überarbeitete Fassung des Rechnungsmusters ist als Anlage beigefügt. »
Belegärztliche Tätigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Das Bundessozialgericht hat erstmals bestätigt, dass ein MVZ durch die bei ihm tätigen Ärzte belegärztlich tätig werden kann. »
Materialiensammlung zur Durchführung ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe im Krankenhaus nach § 115b SGB V
Die DKG hatte bereits über den Abschluss des Unterschriftenverfahrens zum neuen Vertrag für die Erbringung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag 2010) informiert. Die nunmehr in der 14. Auflage erschienene Materialiensammlung berücksichtigt zum einen die ab dem 01.01.2010 geltende neue Rechtslage und enthält darüber hinaus die auf den OPS-Version 2010 übergeleitete neue Fassung des Katalogs ambulanter Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe. »
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Am 01.01.2012 ist das BKiSchG in Kraft getreten. Das Gesetz enthält unter anderem für Ärzte oder Angehörige eines anderen Heilberufes die Befugnis, bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren. »
Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum 1. September 2009, hier: Insbesondere stärkerer Kündigungsschutz der innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten
Innerhalb kürzester Zeit hat der Gesetzgeber drei BDSG-Novellen mit unterschiedlichsten Inhalten beschlossen, die sich wie folgt skizzieren lassen: »
Vorschriften zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) vom 22.12.2009 hat die Wahlmöglichkeiten des § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) hinsichtlich der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Sofortabschreibung oder Bildung eines Sammelpostens) geändert. Die Wertgrenzen des EStG korrespondieren nicht mehr mit den entsprechenden Regelungen in der Abgrenzungsverordnung (AbgrV). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat am 21.01.2010 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angeschrieben, um Klärung dieser Diskrepanz gebeten und eine Harmonisierung der Vorschriften angeregt. »
Wachstumsbeschleunigungsgesetz - Änderung der Regelungen zur Abschreibung, § 6 Abs. 2 und 2a EStG
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) vom 22.12.2009 hat die Abschreibungsregelungen in § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) geändert. »
Grundlegend neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013
Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (15. RÄndStV) ratifiziert haben, tritt die völlige Neuordnung des Rundfunkgebührensystems zum 01.01.2013 in Kraft. »
Fernsehversorgung im Krankenhaus
Die deutschen Rundfunkanstalten stellen zum 30.04.2012 die analoge Satellitenübertragung ein. »
Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif für das Jahr 2012
Auch in diesem Jahr hat die DKG-Geschäftsstelle die in der Broschüre "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser" enthaltenen Anlagen 1 und 2 zu den stationären Behandlungsverträgen (Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif) mit Blick auf das kommende Jahr 2012 überarbeitet. Dabei wurden in beiden Tarifen im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Im DRG-Entgelttarif 2012 war insbesondere zu berücksichtigen, dass die Entgeltkataloge des DRG-Systems für das Jahr 2012 nicht - wie in den letzten Jahren - zwischen Selbstverwaltungspartnern vereinbart, sondern durch eine Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft gesetzt wurden. Als einzige inhaltliche Änderung des DRG-Entgelttarifs ist im Übrigen auf den Wegfall des Zuschlags zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals gem. § 4 Abs. 10 KHEntgG hinzuweisen. Diese Regelung läuft mit Ablauf des Jahres 2011 aus. »
Schließung der BKK für Heilberufe
Die BKK für Heilberufe wird zum 01.01.2012 geschlossen. Bereits entstandene bzw. bis zum 31.12.2011 noch entstehende Forderungen gegenüber der BKK für Heilberufe müssen nach § 155 Abs. 2 SGB V innerhalb von sechs Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung der Schließung der BKK für Heilberufe angemeldet werden. Ansonsten kann die Befriedigung dieser Forderung verweigert werden. »













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