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Rechtliche Grundlagen
Anliegend finden Sie die Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, die Ergänzung der Vereinbarung und die Protokollnotiz zur Vereinbarung. »
Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin - Formularvordrucke
Anliegend finden Sie die Antrags- und Nachweisformulare für das "Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin" als pdf-Datei zum Herunterladen. »
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Für Weiterbildungsabschnitte, die im Fachgebiet Innere Medizin mit Schwerpunkten absolviert werden: 1.020,00 € pro Monat für eine Vollzeitstelle. »
Welche Zeiträume können gefördert werden?
Es können alle Zeiträume gefördert werden, die der Teilnehmer noch für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin benötigt. »
Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, hier: Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung
Als Anlage übersenden wir Ihnen den 1. Bericht gemäß § 2 Abs. 4 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung auf der Grundlage von Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. d. F. des GKV-OrgWG vom 15.12.2008 (Anlage). »
Neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnte sich mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über eine gemeinsame Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im ambulanten und stationären Bereich (Anlage) einigen. »
Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin - 4. Quartalsbericht 2009
Wir sellen Ihnen den 4. Quartalsbericht 2009 für das Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Verfügung. Die Registrierstelle der DKG hat diesen auf der Basis des § 2 Abs. 2 der Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gem. Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 erstellt. »
Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin - 3. Quartalsbericht 2009
De Registrierstelle der DKG hat diesen auf der Basis des § 2 Abs. 2 der Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gem. Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 erstellt (Anlage). »














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