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02. Dezember 2009
Patienteninformation zum Zuzahlungsinkasso nach § 43b Abs. 3 SGB V
Entsprechend der Beschlussfassung des Fachausschusses "Recht und Verträge" in seiner 61. Sitzung am 16. September 2009 stellt die DKG den anliegenden Informationstext für die Information der Patienten über die neuen Regelungen zum Zuzahlungsinkasso nach § 43b Abs. 3 SGB V.
Dieser Text kann von den Krankenhäusern entweder für einen Patientenflyer, einen Aushang oder sonstige Informationsmaßnahmen verwendet werden. Wunschgemäß überreichen wir gleichermaßen jeweils eine Fassung des Informationstextes in englischer, türkischer und russischer Sprache.URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/6639/cat/14





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