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Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif für das Jahr 2012
Auch in diesem Jahr hat die DKG-Geschäftsstelle die in der Broschüre "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser" enthaltenen Anlagen 1 und 2 zu den stationären Behandlungsverträgen (Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif) mit Blick auf das kommende Jahr 2012 überarbeitet. Dabei wurden in beiden Tarifen im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Im DRG-Entgelttarif 2012 war insbesondere zu berücksichtigen, dass die Entgeltkataloge des DRG-Systems für das Jahr 2012 nicht - wie in den letzten Jahren - zwischen Selbstverwaltungspartnern vereinbart, sondern durch eine Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft gesetzt wurden. Als einzige inhaltliche Änderung des DRG-Entgelttarifs ist im Übrigen auf den Wegfall des Zuschlags zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals gem. § 4 Abs. 10 KHEntgG hinzuweisen. Diese Regelung läuft mit Ablauf des Jahres 2011 aus.
Bezüglich sämtlicher Änderungen verweisen wir auf den anliegenden Pflegekostentarif 2012 (Anlage 1) und den DRG-Entgelttarif 2012 (Anlage 2). Sieersetzen die bisherigen Anlagen 1 und 2 der DKG Broschüre „Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser“.













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