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Leitfaden Aufbewahrungsplichten und -fristen von Dokumenten im Krankenhaus
Im Jahre 2006 war eine umfassende Aufarbeitung des Themas "Aufbewahrungspflichten und -fristen von Dokumenten im Krankenhaus" in Form eines Leitfadens erfolgt. Da der Leitfaden mittlerweile fünf Jahre alt ist, hat sich die Geschäftsstelle zu einer Überarbeitung entschlossen. Dabei wurde an der grundsätzlichen Systematik, d.h. insbesondere der Unterteilung in "behandlungs-" und "verwaltungsbezogene Dokumente" festgehalten. Neben der Aufarbeitung von Gesetzesänderungen sind folgende neue Untergliederungen unter die "behandlungsbezogenen Dokumente" eingearbeitet worden:
• Für Krankenhausapotheken mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG relevante Unterlagen,• Niederschriften über nosokomiale Infektionen, Resistenzen,
• Unterlagen bei klinischen Prüfungen,
• Unterlagen bei der Teilnahme an Härtefallprogrammen (Inverkehrbringen von
Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung),
• Unterlagen über genetische Untersuchungen bei Menschen,
• Qualitätssicherungsunterlagen und
• Unterlagen des Sozialdienstes.
Nähere Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten DKG-Leitfaden entnommen werden, den der Fachausschuss "Recht und Verträge" der DKG in seiner 67. Sitzung am 11.05.2011 in Berlin beschlossen hat.














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